21.12.2018 12:25 | VdTÜV Verband der TÜV e.V. | Auto / Verkehr
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Neuerungen für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Jahr 2019
Berlin (ots) - +++ Niedrigere Grenzwerte bei der Abgasuntersuchung
+++ Warntöne werden bei neuen Elektrofahrzeugen Pflicht +++ Besserer
Brandschutz für Busse
Auch im Jahr 2019 gibt es in den Bereichen Fahrzeug und Mobilität
eine Reihe von Neuerungen. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für
Wirtschaft und Verbraucher ändert:
Strengere Grenzwerte bei der Abgasuntersuchung
Nach der Wiedereinführung der Abgasmessung am Auspuff im Rahmen
der Hauptuntersuchung im Jahr 2018, der so genannten Endrohrmessung,
werden jetzt auch strengere Grenzwerte für die Emissionen eingeführt.
Ab 1. Januar 2019 gelten für die Abgasuntersuchung sowohl bei
Dieselfahrzeugen als auch bei Benzinern niedrigere Grenzwerte:
maximal 0,25m-1 bei Dieseln und 0,1 Volumenprozent CO bei Benzinern.
Neben Pkw fallen auch Nutzfahrzeuge unter die Neuregelung. Für die
Durchführung der Messungen im Rahmen der Abgasuntersuchung werden
auch höhere Anforderungen an die Messgeräte gestellt.
Akustisches Warnsignal bei neuen Elektrofahrzeugen
Der Einbau eines akustischen Warnsignals mit dem Namen AVAS
(Acoustic Vehicle Alerting System) wird ab 1. Juli 2019 bei neu
zugelassenen Elektrofahrzeugtypen Pflicht. Die Geräusche sollen
Radfahrer, Fußgänger und Menschen mit Sehbehinderung auf die sehr
leisen Elektrofahrzeuge aufmerksam machen. Die akustische
Warneinrichtung muss beim Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von
20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren einen Ton mit mindestens 56 dB(A)
bis maximal 75 dB(A) erzeugen. Ab Sommer 2021 gelten die Vorschriften
dann für alle neu in den Verkehr gebrachten rein batterieelektrischen
Autos, Plug-in Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge - inklusive
Nutzfahrzeugen und Bussen.
Verpflichtende RDE-Messung bei der Typgenehmigung
Die Abkürzung RDE steht für "Real Driving Emissions". Beim
RDE-Test werden die Emissionswerte von Fahrzeugen im realen
Alltagsverkehr ermittelt, indem am Heck ein mobiles Messgerät
angebracht wird. Im Gegensatz zu einem Test auf einem so genannten
Rollenprüfstand werden dabei auch äußere Einflüsse wie Wetter,
Steigungen oder Verkehrsaufkommen sowie das Fahrverhalten
berücksichtigt. Der RDE-Test ist für die Genehmigung neuer
Fahrzeugtypen bereits seit dem 1. September 2017 als Testverfahren
zugelassen. Ab dem 1. September 2019 ist er für alle neuen Fahrzeuge
verpflichtend, sowohl für Benziner als auch für Diesel.
Besserer Brandschutz in Bussen
Ab dem 10. Juni 2019 gelten für die Erstzulassung von Omnibussen
neue Ausstattungsvorschriften. Ziel ist es, den Brandschutz für die
Fahrgäste zu verbessern. Wichtigste Neuerung ist der verpflichtende
Einbau eines Löschsystems im Motorraum von Neufahrzeugen. Zudem
müssen die Dachluken als möglicher Fluchtweg vergrößert sowie die
Notbeleuchtung und die Kennzeichnung der Notausstiege verbessert
werden.
Neue Regeln für Gefahrguttransporte auf Straße und Schiene
Ab 1. Januar 2019 gelten einige neue Vorschriften für
Gefahrguttransporte auf Straßen (ADR) und Schienen (RID). Die
Übergangsfrist läuft allerdings noch bis 30. Juni 2019. Die
Neuerungen betreffen beispielsweise den Transport von beschädigten
oder defekten Lithium-Batterien, die Einführung von neuen
Gefahrgut-Nummern für "Gefahrstoffe" in Gegenständen und Geräten
sowie Vereinfachungen bei der Kategorisierung "ätzender Stoffe" durch
Anwendung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und
Kennzeichnung von Chemikalien (GHS/CLP).
Erstzulassung und Ummeldung per iKfz
Die digitale Kfz-Zulassungsstelle soll endlich Realität werden.
Bisher können Fahrzeughalter über die Portale der Kommunen ihren
Wagen nur außer Betrieb nehmen lassen und im selben Zulassungsbezirk
wieder zulassen. Künftig sollen Autobesitzer neue und gebrauchte
Fahrzeuge online auch anmelden und ummelden, bei einem Umzug die
Adresse ändern oder bei einem Halterwechsel die Kennzeichenmitnahme
beantragen können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrzeuge
über die seit 2015 ausgegebenen Stempelplaketten und
Zulassungsbescheinigungen mit Sicherheitscode verfügen. Für die
Identifikation im Internet ist ein neuer Personalausweis (nPA) mit
aktivierter Online-Funktion und Lesegerät notwendig. Die Einführung
der neuen Online-Services ist für das Jahr 2019 angekündigt, einen
genauen Termin gibt es aber noch nicht.
Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T +49 30 760095-320
presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de
Original-Content von: VdTÜV Verband der TÜV e.V., übermittelt durch news aktuell
+++ Warntöne werden bei neuen Elektrofahrzeugen Pflicht +++ Besserer
Brandschutz für Busse
Auch im Jahr 2019 gibt es in den Bereichen Fahrzeug und Mobilität
eine Reihe von Neuerungen. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für
Wirtschaft und Verbraucher ändert:
Strengere Grenzwerte bei der Abgasuntersuchung
Nach der Wiedereinführung der Abgasmessung am Auspuff im Rahmen
der Hauptuntersuchung im Jahr 2018, der so genannten Endrohrmessung,
werden jetzt auch strengere Grenzwerte für die Emissionen eingeführt.
Ab 1. Januar 2019 gelten für die Abgasuntersuchung sowohl bei
Dieselfahrzeugen als auch bei Benzinern niedrigere Grenzwerte:
maximal 0,25m-1 bei Dieseln und 0,1 Volumenprozent CO bei Benzinern.
Neben Pkw fallen auch Nutzfahrzeuge unter die Neuregelung. Für die
Durchführung der Messungen im Rahmen der Abgasuntersuchung werden
auch höhere Anforderungen an die Messgeräte gestellt.
Akustisches Warnsignal bei neuen Elektrofahrzeugen
Der Einbau eines akustischen Warnsignals mit dem Namen AVAS
(Acoustic Vehicle Alerting System) wird ab 1. Juli 2019 bei neu
zugelassenen Elektrofahrzeugtypen Pflicht. Die Geräusche sollen
Radfahrer, Fußgänger und Menschen mit Sehbehinderung auf die sehr
leisen Elektrofahrzeuge aufmerksam machen. Die akustische
Warneinrichtung muss beim Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von
20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren einen Ton mit mindestens 56 dB(A)
bis maximal 75 dB(A) erzeugen. Ab Sommer 2021 gelten die Vorschriften
dann für alle neu in den Verkehr gebrachten rein batterieelektrischen
Autos, Plug-in Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge - inklusive
Nutzfahrzeugen und Bussen.
Verpflichtende RDE-Messung bei der Typgenehmigung
Die Abkürzung RDE steht für "Real Driving Emissions". Beim
RDE-Test werden die Emissionswerte von Fahrzeugen im realen
Alltagsverkehr ermittelt, indem am Heck ein mobiles Messgerät
angebracht wird. Im Gegensatz zu einem Test auf einem so genannten
Rollenprüfstand werden dabei auch äußere Einflüsse wie Wetter,
Steigungen oder Verkehrsaufkommen sowie das Fahrverhalten
berücksichtigt. Der RDE-Test ist für die Genehmigung neuer
Fahrzeugtypen bereits seit dem 1. September 2017 als Testverfahren
zugelassen. Ab dem 1. September 2019 ist er für alle neuen Fahrzeuge
verpflichtend, sowohl für Benziner als auch für Diesel.
Besserer Brandschutz in Bussen
Ab dem 10. Juni 2019 gelten für die Erstzulassung von Omnibussen
neue Ausstattungsvorschriften. Ziel ist es, den Brandschutz für die
Fahrgäste zu verbessern. Wichtigste Neuerung ist der verpflichtende
Einbau eines Löschsystems im Motorraum von Neufahrzeugen. Zudem
müssen die Dachluken als möglicher Fluchtweg vergrößert sowie die
Notbeleuchtung und die Kennzeichnung der Notausstiege verbessert
werden.
Neue Regeln für Gefahrguttransporte auf Straße und Schiene
Ab 1. Januar 2019 gelten einige neue Vorschriften für
Gefahrguttransporte auf Straßen (ADR) und Schienen (RID). Die
Übergangsfrist läuft allerdings noch bis 30. Juni 2019. Die
Neuerungen betreffen beispielsweise den Transport von beschädigten
oder defekten Lithium-Batterien, die Einführung von neuen
Gefahrgut-Nummern für "Gefahrstoffe" in Gegenständen und Geräten
sowie Vereinfachungen bei der Kategorisierung "ätzender Stoffe" durch
Anwendung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und
Kennzeichnung von Chemikalien (GHS/CLP).
Erstzulassung und Ummeldung per iKfz
Die digitale Kfz-Zulassungsstelle soll endlich Realität werden.
Bisher können Fahrzeughalter über die Portale der Kommunen ihren
Wagen nur außer Betrieb nehmen lassen und im selben Zulassungsbezirk
wieder zulassen. Künftig sollen Autobesitzer neue und gebrauchte
Fahrzeuge online auch anmelden und ummelden, bei einem Umzug die
Adresse ändern oder bei einem Halterwechsel die Kennzeichenmitnahme
beantragen können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrzeuge
über die seit 2015 ausgegebenen Stempelplaketten und
Zulassungsbescheinigungen mit Sicherheitscode verfügen. Für die
Identifikation im Internet ist ein neuer Personalausweis (nPA) mit
aktivierter Online-Funktion und Lesegerät notwendig. Die Einführung
der neuen Online-Services ist für das Jahr 2019 angekündigt, einen
genauen Termin gibt es aber noch nicht.
Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T +49 30 760095-320
presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de
Original-Content von: VdTÜV Verband der TÜV e.V., übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Verkehr , Transport , Umwelt , Abgasuntersuchung , Verkehrssicherheit , Auto , Elektromobilität , Wirtschaft , Auto / Verkehr ,
Das könnte Sie auch interessieren
Alice Weidel: Die Ampel ist das größte Standortrisiko
Berlin (ots) - Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben in ihrem Frühjahrsgutachten die Wachstumsprognose auf nur noch 0,1 Prozent gesenkt. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen...Artikel lesen3sat zeigt "Starke Stücke" vom 61. Berliner Theatertreffen / Inszenierung "Die Hundekot-Attacke" am Theaterhaus Jena mit 3sat-Preis ausgezeichnet
Mainz (ots) - Drei aktuelle Inszenierungen – "Starke Stücke" – des 61. Berliner Theatertreffen hat 3sat im Programm. 3sat ist Medienpartner des Berliner Theatertreffens, das vom 2. bis 20. Mai 2024 ...Artikel lesenStaffelfinale von "Diese Ochsenknechts": Natascha und Snow zwischen den Familien-Fronten!
Unterföhring (ots) - Spannende Gefühlswelten in der achten und letzten Folge der dritten Staffel von "Diese Ochsenknechts" (zu sehen am Montag, 01.04., 20:15 Uhr auf Sky und WOW): Natascha ist auf d...Artikel lesenDeutsche Umwelthilfe zur Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes: "Meeres- und Klimaschutz können so nicht Hand in Hand gehen"
Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die gestern im Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes aufs Schärfste: Demnach soll bei der Zulassung neuer Offshore ...Artikel lesenUelzen enthüllt nach Ostern das Stadtbrandmuseum mit einer tragischen Geschichte: Transformation eines Quartiers in ein Kunst und Kulturviertel geht voran
Hansestadt Uelzen (ots) - Die Hansestadt Uelzen, unter anderem weit über die regionalen Grenzen hinaus bekannt für den von Friedensreich Hundertwasser gestalteten Bahnhof, steht kurz vor einem kultu...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Weltberühmte Jahrhundertfotografie von DDR-Flucht wird versteigert / Mit dem "Sprung in die Freiheit" von Peter Leibing unterstützt United Charity schwerkranke Kinder (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Das Erste: "Und wenn das fünfte Lichtlein brennt" (AT): Weihnachtliche Komödie mit Henning Baum, Elena Uhlig, Meike Droste, Michael Lott, Max von Pufendorf, Daniel Donskoy, Tim Kalkhof u.v.m. im Dreh (FOTO)
- Einzigartiges Quiz-Tainment am Vorabend: Ruth Moschner und Steven Gätjen moderieren neue Quiz-Shows in SAT.1 (FOTO)