11.01.2019 10:51 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr
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Nächste Klagewelle droht - Gericht verpflichtet VW wegen Abgasmanipulationen zur Rücknahme eines Diesel-SUV mit Euro-Norm 6
Bremen (ots) - Das Landgericht Köln hat erstmalig mit Urteil vom
20.12.2018 (Az. 36 O 147/18) die Volkswagen AG verurteilt, einen
abgasmanipulierten VW Touareg 3,0 Liter Diesel, Baujahr 2015,
zurückzunehmen. Den vom Kläger gezahlten Kaufpreis in Höhe von
66.640,- EUR muss Volkswagen abzüglich einer Nutzungsentschädigung
von 0,266 EUR pro Kilometer erstatten
Der vom Kläger im Juli 2015 bestellte VW Touareg wurde im November
desselben Jahres ausgeliefert - zwei Monate nach Bekanntwerden des
Dieselskandals. Dem Kläger wurde mitgeteilt, dass sein Fahrzeug mit
der neuesten Abgasnorm Euro 6 nicht vom Abgasskandal betroffen sei.
Am 08.12.2017 rief das Kraftfahrt-Bundesamt aber auch seinen Pkw
wegen illegaler Abgassoftware zurück. Das Gericht stellt in diesem
Zusammenhang fest, dass VW in dem streitbefangenen Fahrzeug neuerer
Bauart gleich zwei verbotene Abschalteinrichtungen verwendete. Unter
anderem wurde die Einspritzung von schadstoffminderndem AdBlue
manipuliert. Die Typengenehmigung für den Fahrzeugtyp sei deshalb nur
durch Täuschung erwirkt worden. Dem Kläger stehe deshalb nach § 826
BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung ein Anspruch
auf Rückabwicklung seines Kaufvertrages zu. Denn diesen hätte er in
Kenntnis der Abgastricks schon wegen der damit verbundenen Gefahr der
Stilllegung des Fahrzeugs nicht abgeschlossen.
Schadenersatzansprüche gegenüber der mitverklagten Audi AG wies
das Gericht zurück. Diese habe zwar den Motor physisch hergestellt,
aber nur der jeweilige Fahrzeughersteller, hier VW, hafte für die
verbotene Motorsoftware. Hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Händler nahm das Gericht Verjährung an.
"Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für alle betroffenen
Besitzer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi und Porsche die mit einem
3,0 Liter Diesel der Euro-Norm 6 ausgestattet sind." Kommentiert
Rechtsanwalt Murken-Flato. "Diese Fahrzeuge haben einen besonders
hohen Wertverlust durch den Abgasskandal erlitten. Die vom Gericht
ausgeurteilte Formel für den Schadenersatz läuft in vielen Fällen
darauf hinaus, dass die Betroffenen über den Rechtsweg nahezu das
Doppelte des Marktwerts für ihr Fahrzeug erhalten können. Die
Ansprüche sind auch nicht verjährt, da Rückrufe erst ab 2017
angeordnet wurden."
HAHN Rechtsanwälte führt bundesweit Verfahren für Geschädigte des
Dieselskandals und vertritt Privatkunden, Unternehmen sowie
Körperschaften des öffentlichen Rechts in Klageverfahren gegen VW.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der führenden bundesweit im
Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht
tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite
vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra
Brockmann, und Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr
als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat
Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Pressekontakt:
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
20.12.2018 (Az. 36 O 147/18) die Volkswagen AG verurteilt, einen
abgasmanipulierten VW Touareg 3,0 Liter Diesel, Baujahr 2015,
zurückzunehmen. Den vom Kläger gezahlten Kaufpreis in Höhe von
66.640,- EUR muss Volkswagen abzüglich einer Nutzungsentschädigung
von 0,266 EUR pro Kilometer erstatten
Der vom Kläger im Juli 2015 bestellte VW Touareg wurde im November
desselben Jahres ausgeliefert - zwei Monate nach Bekanntwerden des
Dieselskandals. Dem Kläger wurde mitgeteilt, dass sein Fahrzeug mit
der neuesten Abgasnorm Euro 6 nicht vom Abgasskandal betroffen sei.
Am 08.12.2017 rief das Kraftfahrt-Bundesamt aber auch seinen Pkw
wegen illegaler Abgassoftware zurück. Das Gericht stellt in diesem
Zusammenhang fest, dass VW in dem streitbefangenen Fahrzeug neuerer
Bauart gleich zwei verbotene Abschalteinrichtungen verwendete. Unter
anderem wurde die Einspritzung von schadstoffminderndem AdBlue
manipuliert. Die Typengenehmigung für den Fahrzeugtyp sei deshalb nur
durch Täuschung erwirkt worden. Dem Kläger stehe deshalb nach § 826
BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung ein Anspruch
auf Rückabwicklung seines Kaufvertrages zu. Denn diesen hätte er in
Kenntnis der Abgastricks schon wegen der damit verbundenen Gefahr der
Stilllegung des Fahrzeugs nicht abgeschlossen.
Schadenersatzansprüche gegenüber der mitverklagten Audi AG wies
das Gericht zurück. Diese habe zwar den Motor physisch hergestellt,
aber nur der jeweilige Fahrzeughersteller, hier VW, hafte für die
verbotene Motorsoftware. Hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Händler nahm das Gericht Verjährung an.
"Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für alle betroffenen
Besitzer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi und Porsche die mit einem
3,0 Liter Diesel der Euro-Norm 6 ausgestattet sind." Kommentiert
Rechtsanwalt Murken-Flato. "Diese Fahrzeuge haben einen besonders
hohen Wertverlust durch den Abgasskandal erlitten. Die vom Gericht
ausgeurteilte Formel für den Schadenersatz läuft in vielen Fällen
darauf hinaus, dass die Betroffenen über den Rechtsweg nahezu das
Doppelte des Marktwerts für ihr Fahrzeug erhalten können. Die
Ansprüche sind auch nicht verjährt, da Rückrufe erst ab 2017
angeordnet wurden."
HAHN Rechtsanwälte führt bundesweit Verfahren für Geschädigte des
Dieselskandals und vertritt Privatkunden, Unternehmen sowie
Körperschaften des öffentlichen Rechts in Klageverfahren gegen VW.
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tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite
vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra
Brockmann, und Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr
als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat
Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
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RA Lars Murken-Flato
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28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
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