28.02.2020 14:47 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Auto / Verkehr
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Luczak/Steineke: Vergleich zwischen Verbraucherzentrale und VW ist ein wichtiges Signal - Musterfeststellungsverfahren wirkt
Berlin (ots) - Durchsetzung von Verbraucher- und Kundeninteressen durch die
Möglichkeit der Musterfeststellungsklage gestärkt
Der Volkswagen-Konzern und die Verbraucherzentrale haben sich im laufenden
Musterfeststellungsverfahren zum Diesel-Skandal heute auf einen Vergleich
geeinigt. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke:
Dr. Jan-Marco Luczak: "Der Vergleich zwischen VW und der Verbraucherzentrale
zeigt: Das Musterfeststellungsverfahren wirkt. Wir als Union haben immer auf die
Einführung eines Musterverfahrens gesetzt, bei dem ganz bewusst auch der
Vergleich als rasches und effizientes Instrument der Einigung Bestandteil des
Mechanismus ist. Der heutige Vergleich bestätigt, dass wir damit richtig lagen.
Mit dem im Jahr 2018 eingeführten Gesetz zur Musterfeststellungsklage haben wir
ein wirksames Instrument geschaffen, welches effektiven Verbraucherschutz bietet
und für Unternehmen einen sicheren Rechtsrahmen schafft."
Sebastian Steineke: "Der Vergleich zwischen VW und der Verbraucherzentrale ist
ein wichtiges Signal für effektiven Verbraucherschutz in Deutschland. Die
geschädigten VW-Kunden können nun endlich auf Schadenersatz hoffen. Mit dem
Gesetz zur Musterfeststellungsklage haben wir die Rechte von Verbrauchern und
Kunden in Deutschland deutlich gestärkt. Unser Ziel als Union war es immer, dass
auch der Einzelne die Möglichkeit hat, gegenüber Unternehmen zu seinem Recht zu
kommen, ohne das er den mit einem solchen gerichtlichen Verfahren verbundenen
zeitlichen Aufwand und das Kostenrisiko tragen muss."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7846/4533684
OTS: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Möglichkeit der Musterfeststellungsklage gestärkt
Der Volkswagen-Konzern und die Verbraucherzentrale haben sich im laufenden
Musterfeststellungsverfahren zum Diesel-Skandal heute auf einen Vergleich
geeinigt. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke:
Dr. Jan-Marco Luczak: "Der Vergleich zwischen VW und der Verbraucherzentrale
zeigt: Das Musterfeststellungsverfahren wirkt. Wir als Union haben immer auf die
Einführung eines Musterverfahrens gesetzt, bei dem ganz bewusst auch der
Vergleich als rasches und effizientes Instrument der Einigung Bestandteil des
Mechanismus ist. Der heutige Vergleich bestätigt, dass wir damit richtig lagen.
Mit dem im Jahr 2018 eingeführten Gesetz zur Musterfeststellungsklage haben wir
ein wirksames Instrument geschaffen, welches effektiven Verbraucherschutz bietet
und für Unternehmen einen sicheren Rechtsrahmen schafft."
Sebastian Steineke: "Der Vergleich zwischen VW und der Verbraucherzentrale ist
ein wichtiges Signal für effektiven Verbraucherschutz in Deutschland. Die
geschädigten VW-Kunden können nun endlich auf Schadenersatz hoffen. Mit dem
Gesetz zur Musterfeststellungsklage haben wir die Rechte von Verbrauchern und
Kunden in Deutschland deutlich gestärkt. Unser Ziel als Union war es immer, dass
auch der Einzelne die Möglichkeit hat, gegenüber Unternehmen zu seinem Recht zu
kommen, ohne das er den mit einem solchen gerichtlichen Verfahren verbundenen
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