08.05.2020 16:27 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr
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LG Stuttgart im Abgasskandal: Daimler muss erneut neben Schadensersatz auch Deliktszinsen zahlen
Bremen (ots) - Die Daimler AG wurde erneut vom Landgericht Stuttgart zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt (12 O 466/19). Zusätzlich sprach das Gericht dem Kläger Deliktszinsen in Höhe von 4% auf den Kaufpreis seit Erwerb zu. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Fahrzeug mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verfügt.
Einer Einladung zur Teilnahme an einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme im Rahmen des Abgasskandals aus dem März 2019 kam der Kläger nicht nach. Bereits drei Monate später war von Freiwilligkeit keine Rede mehr. Der GLK war nun Teil eines Pflichtrückrufs. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückrufbescheid für dieses Modell veröffentlichte, ließ der Kläger daher das Software-Update aufspielen. Er forderte sodann die Daimler AG zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises auf.
Der Kläger hatte das Fahrzeug, einen gebrauchten Mercedes GLK 220 CDI, am 14.09.2015 zu einem Kaufpreis von 30.400,00 EUR erworben. Das Dieselfahrzeug wies zum Kaufzeitpunkt eine Laufleistung von 36.000 Kilometern auf.
Das Gericht erkannte einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Der Kläger habe durch den Erwerb des Fahrzeugs, das über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfüge, einen Schaden erlitten, so das Gericht. Dabei handelt es sich um das so genannte Thermofenster, bei dessen Verwendung die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperaturbereich und auf dem Prüfstand funktioniert.
Der Kläger muss sich zwar eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, erhält letztendlich aber gegen Rückgabe des Fahrzeugs einen Schadensersatz in Höhe von etwa 29.500 Euro. Dieser setzt sich zusammen aus der Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung zuzüglich Delikts- sowie Prozesszinsen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, bestärkt aber die Trendwende im Daimler Abgasskandal. Auch von Seiten des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes steigt der Druck auf Daimler, nachdem die Generalanwältin des EuGH Abschalteinrichtungen, zum Beispiel in Form des Thermofensters, für unzulässig hielt und der BGH kurz darauf andeutete, dass Hersteller im Falle der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen schadensersatzpflichtig seien.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 2.000 Betroffene allein gegen die Daimler AG. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4592597
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Einer Einladung zur Teilnahme an einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme im Rahmen des Abgasskandals aus dem März 2019 kam der Kläger nicht nach. Bereits drei Monate später war von Freiwilligkeit keine Rede mehr. Der GLK war nun Teil eines Pflichtrückrufs. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückrufbescheid für dieses Modell veröffentlichte, ließ der Kläger daher das Software-Update aufspielen. Er forderte sodann die Daimler AG zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises auf.
Der Kläger hatte das Fahrzeug, einen gebrauchten Mercedes GLK 220 CDI, am 14.09.2015 zu einem Kaufpreis von 30.400,00 EUR erworben. Das Dieselfahrzeug wies zum Kaufzeitpunkt eine Laufleistung von 36.000 Kilometern auf.
Das Gericht erkannte einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Der Kläger habe durch den Erwerb des Fahrzeugs, das über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfüge, einen Schaden erlitten, so das Gericht. Dabei handelt es sich um das so genannte Thermofenster, bei dessen Verwendung die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperaturbereich und auf dem Prüfstand funktioniert.
Der Kläger muss sich zwar eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, erhält letztendlich aber gegen Rückgabe des Fahrzeugs einen Schadensersatz in Höhe von etwa 29.500 Euro. Dieser setzt sich zusammen aus der Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsentschädigung zuzüglich Delikts- sowie Prozesszinsen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, bestärkt aber die Trendwende im Daimler Abgasskandal. Auch von Seiten des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes steigt der Druck auf Daimler, nachdem die Generalanwältin des EuGH Abschalteinrichtungen, zum Beispiel in Form des Thermofensters, für unzulässig hielt und der BGH kurz darauf andeutete, dass Hersteller im Falle der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen schadensersatzpflichtig seien.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 2.000 Betroffene allein gegen die Daimler AG. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.
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