11.09.2018 10:44 | LeasePlan Deutschland GmbH | Auto / Verkehr
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LeasePlan Deutschland rät: Jetzt schon an den Winter denken (FOTO)
Foto: obs/LeasePlan Deutschland GmbH
Bald startet die Hochsaison bei den Reifenhändlern und in den Autowerkstätten. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/113613 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/LeasePlan Deutschland GmbH"
Neuss (ots) -
Seit Anfang 2018 ist das Alpine-Symbol - Schneeflocke in
stilisiertem Berg - neue Pflicht für alle Winterreifen. Was nicht neu
ist, ist die Tatsache, dass der nächste Winter auch nach einem
Rekordsommer ganz bestimmt kommt. Das Autoleasing- und
Fuhrparkmanagementunternehmen LeasePlan Deutschland GmbH rät allen
Do-it-yourself-Reifenwechslern beim Neukauf auf das
Winterreifen-Symbol zu achten und allen Autofahrern, die nicht selbst
Hand anlegen, den Reifenwechseltermin frühzeitig zu vereinbaren. Denn
mit dem ersten Laub auf regennassen Straßen beginnt die Hochsaison
bei den Reifenhändlern und in den Autowerkstätten.
M+S Reifen ohne Schneeflockensymbol sind zwar bis zum 30.
September 2024 gesetzlich als wintertauglich zulässig, allerdings
nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.
Sollte sich herausstellen, dass neue Reifen angeschafft werden
müssen, empfiehlt es sich rechtzeitig neue, für den jeweiligen
Fahrzeugtyp zugelassene Reifen zu kaufen. Ein kurzfristiger Engpass
bei der Beschaffung wird nicht als Entschuldigung gewertet, wenn bei
winterlichen Verhältnissen Sommerreifen zum Einsatz kommen.
Wer im Winter mit Sommerreifen fährt und es aufgrund der
winterlichen Fahrbahnbeschaffenheit zu einem Unfall kommt, gefährdet
auch seinen Vollkasko-Versicherungsschutz. Denn wer bei erkennbar
winterlichen Fahrbahnverhältnissen im Zielgebiet mit Sommerreifen
losfährt, handelt grob fahrlässig und riskiert damit den
Versicherungsschutz. Dr. Christoph Hartleb, beratender Rechtsanwalt
von LeasePlan Deutschland, kennt die Konsequenzen: "Die Bußgelder für
falsche Bereifung bei Schnee, Eis, Glätte oder Matsch im Winter sind
gestaffelt, aber in jedem Falle wird ein Punkt beim
Kraftfahrt-Bundesamt dazu gebucht." Adressat eines Bußgeldes sei im
Übrigen nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, der die
Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder
zulässt. Hier ist eine Geldbuße von 75,00 Euro, verknüpft mit einem
Punkt, fällig.
Und noch ein Tipp für alle, die nicht nur an den Winter, sondern
auch an den Skiurlaub denken: Bei der Fahrt mit dem Pkw ins Ausland
auf jeden Fall vorher Informationen über die Winterreifenpflicht im
jeweiligen Land einholen. In manchen Ländern gibt es feste Zeiträume,
in denen die Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen.
Informationen hierzu gibt es im Internet, beispielsweise unter https:
//www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/ausruestung-und-wartung/winterr
eifenpflicht-faq.
Pressekontakt:
Britta Giesen
Referentin Externe/Interne Kommunikation
Telefon: 02131/132-511
E-Mail: britta.giesen@leaseplan.com
LeasePlan Deutschland GmbH
Hellersbergstraße 10b
41460 Neuss
Internet: www.leaseplan.de
Original-Content von: LeasePlan Deutschland GmbH, übermittelt durch news aktuell
Seit Anfang 2018 ist das Alpine-Symbol - Schneeflocke in
stilisiertem Berg - neue Pflicht für alle Winterreifen. Was nicht neu
ist, ist die Tatsache, dass der nächste Winter auch nach einem
Rekordsommer ganz bestimmt kommt. Das Autoleasing- und
Fuhrparkmanagementunternehmen LeasePlan Deutschland GmbH rät allen
Do-it-yourself-Reifenwechslern beim Neukauf auf das
Winterreifen-Symbol zu achten und allen Autofahrern, die nicht selbst
Hand anlegen, den Reifenwechseltermin frühzeitig zu vereinbaren. Denn
mit dem ersten Laub auf regennassen Straßen beginnt die Hochsaison
bei den Reifenhändlern und in den Autowerkstätten.
M+S Reifen ohne Schneeflockensymbol sind zwar bis zum 30.
September 2024 gesetzlich als wintertauglich zulässig, allerdings
nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.
Sollte sich herausstellen, dass neue Reifen angeschafft werden
müssen, empfiehlt es sich rechtzeitig neue, für den jeweiligen
Fahrzeugtyp zugelassene Reifen zu kaufen. Ein kurzfristiger Engpass
bei der Beschaffung wird nicht als Entschuldigung gewertet, wenn bei
winterlichen Verhältnissen Sommerreifen zum Einsatz kommen.
Wer im Winter mit Sommerreifen fährt und es aufgrund der
winterlichen Fahrbahnbeschaffenheit zu einem Unfall kommt, gefährdet
auch seinen Vollkasko-Versicherungsschutz. Denn wer bei erkennbar
winterlichen Fahrbahnverhältnissen im Zielgebiet mit Sommerreifen
losfährt, handelt grob fahrlässig und riskiert damit den
Versicherungsschutz. Dr. Christoph Hartleb, beratender Rechtsanwalt
von LeasePlan Deutschland, kennt die Konsequenzen: "Die Bußgelder für
falsche Bereifung bei Schnee, Eis, Glätte oder Matsch im Winter sind
gestaffelt, aber in jedem Falle wird ein Punkt beim
Kraftfahrt-Bundesamt dazu gebucht." Adressat eines Bußgeldes sei im
Übrigen nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, der die
Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder
zulässt. Hier ist eine Geldbuße von 75,00 Euro, verknüpft mit einem
Punkt, fällig.
Und noch ein Tipp für alle, die nicht nur an den Winter, sondern
auch an den Skiurlaub denken: Bei der Fahrt mit dem Pkw ins Ausland
auf jeden Fall vorher Informationen über die Winterreifenpflicht im
jeweiligen Land einholen. In manchen Ländern gibt es feste Zeiträume,
in denen die Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen.
Informationen hierzu gibt es im Internet, beispielsweise unter https:
//www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/ausruestung-und-wartung/winterr
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Britta Giesen
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Telefon: 02131/132-511
E-Mail: britta.giesen@leaseplan.com
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Schlagwörter
Bild , M+S Reifen , Verbraucher , Panorama , Auto , Auto / Verkehr , Winterreifen , Wetter , Ratgeber , Neuss ,
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