23.08.2019 10:23 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr
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Landgericht Wuppertal verurteilt Porsche und Audi bei Cayenne Diesel zu Schadensersatz
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Schadensersatz fordern
http://ots.de/urB6od
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Hamburg (ots) - Das Landgericht Wuppertal hat die Porsche AG und
die Audi AG wegen eines abgasmanipulierten Porsche Cayenne Diesel
durch Urteil vom 07. August 2019 - 3 O 426/18 - zu Schadensersatz in
Höhe von 76.257,53 EUR verurteilt. Das von HAHN Rechtsanwälte
erstrittene Urteil reiht sich ein in eine zunehmende Anzahl von
positiven Urteilen gegen Porsche und auch Audi.
Die Klägerin erwarb im Mai 2016 einen Porsche Cayenne Diesel mit
einem 3.0 l V6 TDI Euro 6 Dieselmotor zu einem Kaufpreis von
81.125,03 EUR brutto. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 informierte
die Porsche Deutschland GmbH über Erforderlichkeit der
Umprogrammierung der Motorsteuerung. Am 22. Januar 2018 teilte das
Kraftfahrt-Bundesamt mit, dass eine überwachte Rückrufaktion zur
Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Porsche
Cayenne Diesel der Baujahre 2014 bis 2017 erfolgen werde. Nachdem die
Klägerin Kenntnis davon erlangt hatte, dass ihr Fahrzeug manipuliert
ist, wandte sie sich an HAHN Rechtsanwälte. Nach Scheitern der
außergerichtlichen Bemühungen wurde Klage beim Landgericht Wuppertal
erhoben. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass
Porsche und Audi die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt
haben. Aufgrund der die Beklagten treffenden Darlegungslast zu den
Details der Manipulation geht das Gericht davon aus, dass ein
verfassungsmäßiger Vertreter der Beklagten Kenntnis von der
Manipulation gehabt haben muss. Deshalb schulden Porsche und Audi der
Klägerin Schadensersatz.
Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn erklärt: "Vorliegend handelt
es sich um ein weiteres obsiegendes Urteil gegen Porsche. Unsere
Auffassung, dass den Geschädigten gegen Porsche u.a. Schadensersatz
zusteht, hat sich bestätigt. Geschädigten ist daher dringend zu
raten, Klage gegen Porsche erheben zu lassen. Im Abgasskandal haben
sich mittlerweile zahlreiche Gerichte, darunter auch der
Bundesgerichtshof, klar zugunsten der Verbraucher positioniert.
Deswegen ist die Geltendmachung von Schadensersatz gegen Porsche
sinnvoll und lohnenswert. Ein Kläger kann von Porsche u.a.
Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen oder das Dieselfahrzeug
behalten und die Wertminderung ersetzt verlangen", verrät Hahn
abschließend.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn, M.C.L.
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
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die Audi AG wegen eines abgasmanipulierten Porsche Cayenne Diesel
durch Urteil vom 07. August 2019 - 3 O 426/18 - zu Schadensersatz in
Höhe von 76.257,53 EUR verurteilt. Das von HAHN Rechtsanwälte
erstrittene Urteil reiht sich ein in eine zunehmende Anzahl von
positiven Urteilen gegen Porsche und auch Audi.
Die Klägerin erwarb im Mai 2016 einen Porsche Cayenne Diesel mit
einem 3.0 l V6 TDI Euro 6 Dieselmotor zu einem Kaufpreis von
81.125,03 EUR brutto. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 informierte
die Porsche Deutschland GmbH über Erforderlichkeit der
Umprogrammierung der Motorsteuerung. Am 22. Januar 2018 teilte das
Kraftfahrt-Bundesamt mit, dass eine überwachte Rückrufaktion zur
Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Porsche
Cayenne Diesel der Baujahre 2014 bis 2017 erfolgen werde. Nachdem die
Klägerin Kenntnis davon erlangt hatte, dass ihr Fahrzeug manipuliert
ist, wandte sie sich an HAHN Rechtsanwälte. Nach Scheitern der
außergerichtlichen Bemühungen wurde Klage beim Landgericht Wuppertal
erhoben. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass
Porsche und Audi die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt
haben. Aufgrund der die Beklagten treffenden Darlegungslast zu den
Details der Manipulation geht das Gericht davon aus, dass ein
verfassungsmäßiger Vertreter der Beklagten Kenntnis von der
Manipulation gehabt haben muss. Deshalb schulden Porsche und Audi der
Klägerin Schadensersatz.
Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn erklärt: "Vorliegend handelt
es sich um ein weiteres obsiegendes Urteil gegen Porsche. Unsere
Auffassung, dass den Geschädigten gegen Porsche u.a. Schadensersatz
zusteht, hat sich bestätigt. Geschädigten ist daher dringend zu
raten, Klage gegen Porsche erheben zu lassen. Im Abgasskandal haben
sich mittlerweile zahlreiche Gerichte, darunter auch der
Bundesgerichtshof, klar zugunsten der Verbraucher positioniert.
Deswegen ist die Geltendmachung von Schadensersatz gegen Porsche
sinnvoll und lohnenswert. Ein Kläger kann von Porsche u.a.
Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen oder das Dieselfahrzeug
behalten und die Wertminderung ersetzt verlangen", verrät Hahn
abschließend.
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