30.08.2019 17:01 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr
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Landgericht Stuttgart verurteilt Daimler zu Schadensersatz (FOTO)
Foto: obs/Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
E-Klasse im Fokus. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/61631 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Hahn Rechtsanwälte PartG mbB"
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http://ots.de/8Gjltk
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Bremen (ots) -
Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG zur Zahlung von
Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt (Az: 46 O 101/19). Dabei
ging es um ein Fahrzeug der E-Klasse der Marke Mercedes-Benz mit der
Abgasnorm Euro 5. Der Diesel war nicht von einem durch das
Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Pflichtrückruf betroffen, sondern
war bisher nur Teil der von Daimler so genannten freiwilligen
Kundendienstmaßnahme.
Die Klägerin bekam gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs
Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises von 41.900 Euro zugesprochen.
Zusätzlich sprach das Gericht ihr Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a.
aus der Summe des Kaufpreises, sowie Prozesszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Zudem muss Daimler die
gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Lediglich einen
Nutzungswertersatz muss die Klägerin sich anrechnen lassen.
Ergebnis des Urteils ist somit eine Rückzahlung von über 36.000
Euro (zuzüglich Gerichtskosten). Die Klägerin hat damit die E-Klasse
für etwa 1.400 Euro im Jahr nutzen können oder anders ausgedrückt:
sie zahlte pro gefahrenem Kilometer nur 7 Cent.
Die Klägerin hatte den gebrauchten Mercedes der E-Klasse im August
2015 erstanden. Im Oktober 2018 forderte sie aufgrund des
Abgasskandals die Rücknahme des Fahrzeugs und die Erstattung des
Kaufpreises, was Daimler ablehnte. Das Landgericht Stuttgart gab der
Klägerin nun Recht.
Es berief sich dabei auf den Paragraphen 826 BGB und führte
eindeutig aus: "Sie hat einen Schaden erlitten. Dieser ist durch ein
Verhalten der Beklagten entstanden, welches als sittenwidrig zu
qualifizieren ist. Die Beklagte hat dabei vorsätzlich gehandelt.
Aufgrund dessen hat die Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz
[...]."
Das im Fahrzeug vorhandene sogenannte Thermofenster ist eine
unzulässige Abschalteinrichtung, stellt das Gericht fest. Bei dem
Thermofenster handelt es sich um eine Funktion, die dafür sorgt, dass
die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur zurückgefahren
wird, so dass gerade bei niedrigen Temperaturen die gesetzlichen
Grenzwerte für Stickoxide erheblich überschritten werden Das Gericht
geht davon aus, dass "die Installation der Abschalteinrichtung in der
Motorsteuerungssoftware mit Wissen und Wollen eines oder mehrerer
Mitglieder des Vorstand der Beklagten erfolgt [...] ist." Das Gericht
wirft Daimler u.a. vor, sich skrupellos über gesetzliche Vorschriften
hinweggesetzt zu haben.
Es ist davon auszugehen, dass die Daimler AG Berufung gegen
dieses Urteil einlegen wird.
"Das Urteil ist ein ermutigendes Signal für alle Betroffenen, ihre
Rechte wahrzunehmen und sich gegen Dieselbetrug zu wehren" sagt
Rechtsanwalt Murken-Flato von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, die den
Kläger im Verfahren vertreten hat.
Die Interessengemeinschaft Mercedes Abgasskandal bietet Ihnen
kostenlose Unterstützung im Kampf um Ihr Recht. Wir prüfen gratis
Ihre Vertragsunterlagen, erläutern Ihnen die rechtlichen
Möglichkeiten und errechnen vorab Ihren möglichen Anspruch auf
Schadensersatz.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit
mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund
von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten
bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis
erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
zurück. https://mercedes-schadensersatz.de/
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
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Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt (Az: 46 O 101/19). Dabei
ging es um ein Fahrzeug der E-Klasse der Marke Mercedes-Benz mit der
Abgasnorm Euro 5. Der Diesel war nicht von einem durch das
Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Pflichtrückruf betroffen, sondern
war bisher nur Teil der von Daimler so genannten freiwilligen
Kundendienstmaßnahme.
Die Klägerin bekam gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs
Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises von 41.900 Euro zugesprochen.
Zusätzlich sprach das Gericht ihr Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a.
aus der Summe des Kaufpreises, sowie Prozesszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Zudem muss Daimler die
gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Lediglich einen
Nutzungswertersatz muss die Klägerin sich anrechnen lassen.
Ergebnis des Urteils ist somit eine Rückzahlung von über 36.000
Euro (zuzüglich Gerichtskosten). Die Klägerin hat damit die E-Klasse
für etwa 1.400 Euro im Jahr nutzen können oder anders ausgedrückt:
sie zahlte pro gefahrenem Kilometer nur 7 Cent.
Die Klägerin hatte den gebrauchten Mercedes der E-Klasse im August
2015 erstanden. Im Oktober 2018 forderte sie aufgrund des
Abgasskandals die Rücknahme des Fahrzeugs und die Erstattung des
Kaufpreises, was Daimler ablehnte. Das Landgericht Stuttgart gab der
Klägerin nun Recht.
Es berief sich dabei auf den Paragraphen 826 BGB und führte
eindeutig aus: "Sie hat einen Schaden erlitten. Dieser ist durch ein
Verhalten der Beklagten entstanden, welches als sittenwidrig zu
qualifizieren ist. Die Beklagte hat dabei vorsätzlich gehandelt.
Aufgrund dessen hat die Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz
[...]."
Das im Fahrzeug vorhandene sogenannte Thermofenster ist eine
unzulässige Abschalteinrichtung, stellt das Gericht fest. Bei dem
Thermofenster handelt es sich um eine Funktion, die dafür sorgt, dass
die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur zurückgefahren
wird, so dass gerade bei niedrigen Temperaturen die gesetzlichen
Grenzwerte für Stickoxide erheblich überschritten werden Das Gericht
geht davon aus, dass "die Installation der Abschalteinrichtung in der
Motorsteuerungssoftware mit Wissen und Wollen eines oder mehrerer
Mitglieder des Vorstand der Beklagten erfolgt [...] ist." Das Gericht
wirft Daimler u.a. vor, sich skrupellos über gesetzliche Vorschriften
hinweggesetzt zu haben.
Es ist davon auszugehen, dass die Daimler AG Berufung gegen
dieses Urteil einlegen wird.
"Das Urteil ist ein ermutigendes Signal für alle Betroffenen, ihre
Rechte wahrzunehmen und sich gegen Dieselbetrug zu wehren" sagt
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Kläger im Verfahren vertreten hat.
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mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund
von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten
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erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
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Schlagwörter
Auto , Handel , Daimler AG , Abgasskandal , Governance , Wirtschaftsrecht , Verbraucher , Rechtsprechung , Auto / Verkehr , Politik , Wirtschaft ,
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