21.10.2019 11:15 | ADAC | Auto / Verkehr
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Kindersitzzubehör nicht sorglos verwenden / Erstmals Hilfsmittel gegen Abschnallen, Fehlhaltungen oder Schwitzen und Frieren im ADAC Test (FOTO)
Foto: obs/ADAC/Ralph Wagner
Erstmals hat der ADAC Kindersitzzubehör untersucht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7849 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/ADAC/Ralph Wagner"
München (ots) -
Wer mit Kindern im Auto unterwegs ist, kennt die Probleme: Das
Kind schnallt sich während der Fahrt ab, schlüpft aus dem
Hosenträgergurt, der Kopf fällt beim Nickerchen ständig nach vorne,
oder aber es ist zu warm oder zu kalt im Sitz. Gegen all diese
Probleme gibt es Zubehör. Doch sind die Helfer wirklich erlaubt,
bringen sie den gewünschten Nutzen oder schaden sie im Falle eines
Unfalls vielleicht sogar? Das wollte der ADAC in einem ersten Test
von Kindersitzzubehör herausfinden. Das Ergebnis: Die Helfer sollten
keinesfalls zu sorglos verwendet werden, denn es ist für Laien oft
schwierig abzuschätzen, ob die Zusatzgurte oder Gurtschlosssicherer
zugelassen sind oder nicht.
Vor allem Gurtschlösser oder Brustclips, die ein Rausschlüpfen aus
den Hosenträgergurten oder selbstständiges Abschnallen verhindern
sollen, stehen im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen. Denn
laut Vorschriften muss sich ein Gurt (egal ob für Kinder oder
Erwachsene) durch eine einzige Betätigung öffnen lassen. Nicht bei
allen Systemen ist dies nach dem Einbau noch gegeben, so dass diese
Produkte im Straßenverkehr nicht verwendet werden dürfen. Zulässig
und hilfreich ist aber das "5Point Plus Anti Escape System". Es
erspart Eltern dennoch nicht, ihrem Kind zu erklären, dass es sich im
Auto nicht abschnallen darf.
Um den Kopf von schlafenden Kindern zu schützen, wurden
Nackenkissen, ein Zusatzgurt und eine Kopfstütze untersucht.
Ergebnis: Nackenkissen stellen keine Veränderung am Kindersitz dar
und sind deshalb zulässig. Wichtig: die Größe des Kissens am besten
mit dem Kind aussuchen, um den optimalen Komfort zu ermöglichen. Die
Kopfstütze "NapUp" wird zwar mit dem Kindersitz verbunden, löst sich
aber im Falle eines Aufpralls. Eine Gefährdung für das Kind besteht
nicht. Allerdings ist hier die Akzeptanz von Seiten des Kindes
fraglich, da die Stütze im Kopfbereich zusätzlich einengt.
Polster oder Gurtführungshilfen sollen helfen, den Komfort für die
angeschnallten Kinder zu erhöhen. Das funktioniert, ist aber im Falle
eines vollwertigen Kindersitzes mit Rückenstütze gar nicht notwendig.
Um bei Hitze oder Kälte vor allem kleine Kinder in Babyschalen zu
schützen, gibt es sowohl Sommerbezüge als auch Winterfußsäcke. Beide
sind bei Eltern sehr beliebt, doch vor allem bei Sommer- oder
Schonbezügen muss darauf geachtet werden, dass der Airbag-Warnhinweis
auf der Babyschale nicht verdeckt ist. Im Zweifel sollten Eltern auf
Bezüge der Kindersitzhersteller zurückgreifen.
Pressekontakt:
ADAC Kommunikation
Katharina Lucà
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de
Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell
Wer mit Kindern im Auto unterwegs ist, kennt die Probleme: Das
Kind schnallt sich während der Fahrt ab, schlüpft aus dem
Hosenträgergurt, der Kopf fällt beim Nickerchen ständig nach vorne,
oder aber es ist zu warm oder zu kalt im Sitz. Gegen all diese
Probleme gibt es Zubehör. Doch sind die Helfer wirklich erlaubt,
bringen sie den gewünschten Nutzen oder schaden sie im Falle eines
Unfalls vielleicht sogar? Das wollte der ADAC in einem ersten Test
von Kindersitzzubehör herausfinden. Das Ergebnis: Die Helfer sollten
keinesfalls zu sorglos verwendet werden, denn es ist für Laien oft
schwierig abzuschätzen, ob die Zusatzgurte oder Gurtschlosssicherer
zugelassen sind oder nicht.
Vor allem Gurtschlösser oder Brustclips, die ein Rausschlüpfen aus
den Hosenträgergurten oder selbstständiges Abschnallen verhindern
sollen, stehen im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen. Denn
laut Vorschriften muss sich ein Gurt (egal ob für Kinder oder
Erwachsene) durch eine einzige Betätigung öffnen lassen. Nicht bei
allen Systemen ist dies nach dem Einbau noch gegeben, so dass diese
Produkte im Straßenverkehr nicht verwendet werden dürfen. Zulässig
und hilfreich ist aber das "5Point Plus Anti Escape System". Es
erspart Eltern dennoch nicht, ihrem Kind zu erklären, dass es sich im
Auto nicht abschnallen darf.
Um den Kopf von schlafenden Kindern zu schützen, wurden
Nackenkissen, ein Zusatzgurt und eine Kopfstütze untersucht.
Ergebnis: Nackenkissen stellen keine Veränderung am Kindersitz dar
und sind deshalb zulässig. Wichtig: die Größe des Kissens am besten
mit dem Kind aussuchen, um den optimalen Komfort zu ermöglichen. Die
Kopfstütze "NapUp" wird zwar mit dem Kindersitz verbunden, löst sich
aber im Falle eines Aufpralls. Eine Gefährdung für das Kind besteht
nicht. Allerdings ist hier die Akzeptanz von Seiten des Kindes
fraglich, da die Stütze im Kopfbereich zusätzlich einengt.
Polster oder Gurtführungshilfen sollen helfen, den Komfort für die
angeschnallten Kinder zu erhöhen. Das funktioniert, ist aber im Falle
eines vollwertigen Kindersitzes mit Rückenstütze gar nicht notwendig.
Um bei Hitze oder Kälte vor allem kleine Kinder in Babyschalen zu
schützen, gibt es sowohl Sommerbezüge als auch Winterfußsäcke. Beide
sind bei Eltern sehr beliebt, doch vor allem bei Sommer- oder
Schonbezügen muss darauf geachtet werden, dass der Airbag-Warnhinweis
auf der Babyschale nicht verdeckt ist. Im Zweifel sollten Eltern auf
Bezüge der Kindersitzhersteller zurückgreifen.
Pressekontakt:
ADAC Kommunikation
Katharina Lucà
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de
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