12.09.2019 16:23 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Auto / Verkehr
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Guter Tag für die Saubere Luft in Köln - Deutsche Umwelthilfe gewinnt Berufungsverfahren für die Saubere Luft gegen die NRW-Landesregierung
Berlin (ots) - Diesel-Fahrverbote auf vier Hauptverkehrsstraßen in
Köln nach Einschätzung der DUH unvermeidbar - Im Verfahren der
Deutschen Umwelthilfe für die Saubere Luft in Köln hat das
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Berufung des Landes
zurückgewiesen - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert
Automobilindustrie auf, sich noch während der IAA zu verpflichten,
die nun von Fahrverboten bedrohten Diesel-Pkw auf eigene Kosten
nachzurüsten
Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land
Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Köln hat das
Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Berufungen des Landes
Nordrhein-Westfalen und der beigeladenen Stadt Köln zurückgewiesen
und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dazu verurteilt,
schnellstmöglich einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen.
Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es nach den vorliegenden
Prognosen des Landes zu lange dauern werde, bis der Grenzwert für
Stickstoffdioxid (NO2) im gesamten Stadtgebiet eingehalten wird. Aus
diesem Grund werden streckenbezogene Dieselfahrverbote für Fahrzeuge
bis einschließlich der Emissionsklasse Euro 5/V auf mindestens vier
Hauptverkehrsstraßen bei der erforderlichen neuen Fassung des
Luftreinhalteplans aufzunehmen sein. Dies sind der Clevische Ring,
die Justinianstraße, die Luxemburger Straße und der Neumarkt. Sofern
es zu Umfahrungen dieser Straßen kommt, die zu
Grenzwertüberschreitungen auf anderen Straßen führen, müssen diese
gegebenenfalls ebenfalls mit Diesel-Fahrverboten belegt werden. Davon
kann nur abgesehen werden, wenn sich die Luftwerte schon in 2019 so
positiv entwickeln, dass eine NO2-Grenzwerteinhaltung im gesamten
Stadtgebiet zu erwarten ist.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Landesregierung
sollte nun nach der zweiten Niederlage in den Luftreinhalteverfahren
vor dem Berufungsgericht ihren Bürgern reinen Wein einschenken und
rechtzeitig mitteilen, dass Diesel-Fahrverbote kommen werden. Nur so
gibt man ihnen die Chance, sich rechtzeitig vorzubereiten und
gegenüber den Dieselkonzernen eine schnelle Hardware-Nachrüstung
durchzusetzen. Da das Land mit diesem zweiten von uns gewonnenen
Urteil die Rechtsauffassung des Gerichts auch für die 12 weiteren
Städte kennt, freuen wir uns auf die im Oktober terminierten
Vergleichsgespräche mit der Landesregierung."
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
ergänzt: "Ein Rechtszustand, bei dem fixe Grenzwerte seit 10 Jahren
überschritten werden, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Köln sollte
das verstehen, das Land muss das erkennen. Wenn Stadt und Land bis
heute über diese vielen Jahre hinweg nicht in der Lage sind, den
Grenzwert einzuhalten, müssen sie andere Maßnahmen ergreifen. Wir
sind daher sehr erfreut über diese Entscheidung."
Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth
unterstützt die Klage für Saubere Luft der DUH.
Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit
geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der
NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird an der Verkehrsmessstationen
Clevischer Ring (2018: 59 µg/m³) sowie an vielen weiteren
verkehrsnahen Messstationen wie z.B. der Justinianstraße (2018: 48
µg/m³), der Aachener Straße (2018: 46 µg/m³) und der Luxemburger
Straße (2018: 45 µg/m³) seit Jahren überschritten.
Hintergrund:
Die DUH hat am 17. November 2015 Klage gegen das Land
Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Köln eingereicht. Am 8.
November 2018 wurde die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln
verhandelt und das Land Nordrhein-Westfalen zur Einführung einer
Fahrverbotszone verpflichtet, da es keine andere Maßnahme gibt, die
vergleichbar schnell zur Einhaltung des geltenden Grenzwerts für
Stickstoffdioxid (NO2) führen wird. Das Land hat Berufung gegen das
Urteil eingelegt. Für die Verhandlung der Berufung fand im Vorfeld
ein Erörterungstermin im Mai 2019 am OVG Münster statt.
Insgesamt führt die DUH in NRW 14 Verfahren für die Saubere Luft.
Neben Köln auch in Bielefeld, Paderborn, Dortmund, Hagen, Bochum,
Wuppertal, Aachen, Bonn, Düren, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Oberhausen
und Essen. Weitere Verhandlungstermine für NRW stehen noch nicht
fest. Insgesamt klagt die DUH derzeit in 38 Städten für die Saubere
Luft.
Links: Übersicht über alle laufenden Klageverfahren der DUH:
http://ots.de/DgUzFE
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte,
Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Köln nach Einschätzung der DUH unvermeidbar - Im Verfahren der
Deutschen Umwelthilfe für die Saubere Luft in Köln hat das
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Berufung des Landes
zurückgewiesen - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert
Automobilindustrie auf, sich noch während der IAA zu verpflichten,
die nun von Fahrverboten bedrohten Diesel-Pkw auf eigene Kosten
nachzurüsten
Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land
Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Köln hat das
Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Berufungen des Landes
Nordrhein-Westfalen und der beigeladenen Stadt Köln zurückgewiesen
und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dazu verurteilt,
schnellstmöglich einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen.
Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es nach den vorliegenden
Prognosen des Landes zu lange dauern werde, bis der Grenzwert für
Stickstoffdioxid (NO2) im gesamten Stadtgebiet eingehalten wird. Aus
diesem Grund werden streckenbezogene Dieselfahrverbote für Fahrzeuge
bis einschließlich der Emissionsklasse Euro 5/V auf mindestens vier
Hauptverkehrsstraßen bei der erforderlichen neuen Fassung des
Luftreinhalteplans aufzunehmen sein. Dies sind der Clevische Ring,
die Justinianstraße, die Luxemburger Straße und der Neumarkt. Sofern
es zu Umfahrungen dieser Straßen kommt, die zu
Grenzwertüberschreitungen auf anderen Straßen führen, müssen diese
gegebenenfalls ebenfalls mit Diesel-Fahrverboten belegt werden. Davon
kann nur abgesehen werden, wenn sich die Luftwerte schon in 2019 so
positiv entwickeln, dass eine NO2-Grenzwerteinhaltung im gesamten
Stadtgebiet zu erwarten ist.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Landesregierung
sollte nun nach der zweiten Niederlage in den Luftreinhalteverfahren
vor dem Berufungsgericht ihren Bürgern reinen Wein einschenken und
rechtzeitig mitteilen, dass Diesel-Fahrverbote kommen werden. Nur so
gibt man ihnen die Chance, sich rechtzeitig vorzubereiten und
gegenüber den Dieselkonzernen eine schnelle Hardware-Nachrüstung
durchzusetzen. Da das Land mit diesem zweiten von uns gewonnenen
Urteil die Rechtsauffassung des Gerichts auch für die 12 weiteren
Städte kennt, freuen wir uns auf die im Oktober terminierten
Vergleichsgespräche mit der Landesregierung."
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
ergänzt: "Ein Rechtszustand, bei dem fixe Grenzwerte seit 10 Jahren
überschritten werden, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Köln sollte
das verstehen, das Land muss das erkennen. Wenn Stadt und Land bis
heute über diese vielen Jahre hinweg nicht in der Lage sind, den
Grenzwert einzuhalten, müssen sie andere Maßnahmen ergreifen. Wir
sind daher sehr erfreut über diese Entscheidung."
Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth
unterstützt die Klage für Saubere Luft der DUH.
Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit
geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der
NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird an der Verkehrsmessstationen
Clevischer Ring (2018: 59 µg/m³) sowie an vielen weiteren
verkehrsnahen Messstationen wie z.B. der Justinianstraße (2018: 48
µg/m³), der Aachener Straße (2018: 46 µg/m³) und der Luxemburger
Straße (2018: 45 µg/m³) seit Jahren überschritten.
Hintergrund:
Die DUH hat am 17. November 2015 Klage gegen das Land
Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Köln eingereicht. Am 8.
November 2018 wurde die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln
verhandelt und das Land Nordrhein-Westfalen zur Einführung einer
Fahrverbotszone verpflichtet, da es keine andere Maßnahme gibt, die
vergleichbar schnell zur Einhaltung des geltenden Grenzwerts für
Stickstoffdioxid (NO2) führen wird. Das Land hat Berufung gegen das
Urteil eingelegt. Für die Verhandlung der Berufung fand im Vorfeld
ein Erörterungstermin im Mai 2019 am OVG Münster statt.
Insgesamt führt die DUH in NRW 14 Verfahren für die Saubere Luft.
Neben Köln auch in Bielefeld, Paderborn, Dortmund, Hagen, Bochum,
Wuppertal, Aachen, Bonn, Düren, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Oberhausen
und Essen. Weitere Verhandlungstermine für NRW stehen noch nicht
fest. Insgesamt klagt die DUH derzeit in 38 Städten für die Saubere
Luft.
Links: Übersicht über alle laufenden Klageverfahren der DUH:
http://ots.de/DgUzFE
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte,
Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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Schlagwörter
Naturschutz , Verkehr , Fahrverbot , Rechtsprechung , Justiz , Auto , Luftreinhalteplan , Politik , Auto / Verkehr , Umwelt ,
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