21.06.2019 11:23 | CODUKA GmbH | Auto / Verkehr
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Geblitzt.de warnt: Online verschickte Bußgeldbescheide sind ein gefährlicher Fake (FOTO)
Foto: obs/CODUKA GmbH
Bußgeldbescheid mit Trojaner. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/113055 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/CODUKA GmbH"
Berlin (ots) -
Auf www.geblitzt.de reicht ein Kunde seinen Bußgeldbescheid ein,
ohne zu wissen, dass er Zielscheibe eines Betruges geworden ist. Ein
Einzelfall? Keineswegs. Laut onlinewarnungen.de sind aktuell
zahlreiche E-Mails mit gefährlichen Trojanern im Umlauf - verpackt in
seriöser Optik eines vermeintlich echten Bußgeldbescheides. Nicht
öffnen! Warum dahinter weder Polizei noch Bußgeldbehörde stecken
kann, verrät die Berliner Coduka GmbH. Über ihren Online-Service
Geblitzt.de können Betroffene seit 2013 Bußgeldvorwürfe aus dem
Straßenverkehr kostenfrei prüfen lassen.
Die betrügerischen Mails weisen schon im Betreff darauf hin, dass
der jeweilige Adressat angeblich einen Verstoß begangen haben soll,
untermauert durch eine gefälschte Absenderadresse der Polizei
Brandenburg. Die Texte der Bußgeldbescheide enthalten Links, die
letztlich zu einer ZIP-Datei führen. Entpackt man diese, wird ein
Trojaner freigesetzt, der nach bisherigem Erkenntnisstand vor allem
für das Betriebssystem Windows eine Gefahr darstellt.
Betroffene sollten die Mail umgehend löschen. Für den Fall, dass
der Virus bereits auf dem Rechner ist, muss ein Fachmann
eingeschaltet werden, da die Schadsoftware von den meisten gängigen
Antivirenprogrammen nicht erkannt und eliminiert werden kann. Es wäre
nicht das erste Mal, dass Kriminelle auf diese Weise sensible Daten
ausspähen wollen. Auch eine Verschlüsselung von Dateien ist denkbar,
um diese erst gegen eine Geldzahlung wieder frei zugängig für den
Besitzer zu machen. Davon ist aber abzuraten. Die Berliner Polizei
empfiehlt auf ihrer Homepage stattdessen, Anzeige gegen den oder die
Täter zu erstatten.
Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, stellt klar: "Es ist
den Behörden gar nicht gestattet, Anhörungsbögen oder
Bußgeldbescheide via Mail zu verschicken. Das geschieht noch immer
analog. Ganz abgesehen davon besitzt die Bußgeldstelle nicht die
Mailadressen eines jeden Fahrers." Wohl aber kann man einen echten
Bußgeldbescheid online bei Geblitzt.de einreichen, damit "jeder eine
faire Chance bekommt, schnell und einfach prüfen zu lassen, ob die
Vorwürfe berechtigt sind. Tätig werden wir bei Tempo- und
Rotlichtverstößen sowie bei Abstands- und Handyvergehen. Wer vorab
Fragen rund um das Thema "Bußgeldbescheide" hat, kann sich gerne auf
unserer Website und unserem YouTube-Kanal informieren", so Ginhold
weiter.
Um ihre Ziele zu erreichen, arbeitet die Coduka eng zusammen mit
zwei großen Anwaltskanzleien, deren Anwälte für Verkehrsrecht
bundesweit vertreten sind. Die Zahlen sprechen für sich. Täglich
erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der
betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die
Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das
kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer
selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des
Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de
Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell
Auf www.geblitzt.de reicht ein Kunde seinen Bußgeldbescheid ein,
ohne zu wissen, dass er Zielscheibe eines Betruges geworden ist. Ein
Einzelfall? Keineswegs. Laut onlinewarnungen.de sind aktuell
zahlreiche E-Mails mit gefährlichen Trojanern im Umlauf - verpackt in
seriöser Optik eines vermeintlich echten Bußgeldbescheides. Nicht
öffnen! Warum dahinter weder Polizei noch Bußgeldbehörde stecken
kann, verrät die Berliner Coduka GmbH. Über ihren Online-Service
Geblitzt.de können Betroffene seit 2013 Bußgeldvorwürfe aus dem
Straßenverkehr kostenfrei prüfen lassen.
Die betrügerischen Mails weisen schon im Betreff darauf hin, dass
der jeweilige Adressat angeblich einen Verstoß begangen haben soll,
untermauert durch eine gefälschte Absenderadresse der Polizei
Brandenburg. Die Texte der Bußgeldbescheide enthalten Links, die
letztlich zu einer ZIP-Datei führen. Entpackt man diese, wird ein
Trojaner freigesetzt, der nach bisherigem Erkenntnisstand vor allem
für das Betriebssystem Windows eine Gefahr darstellt.
Betroffene sollten die Mail umgehend löschen. Für den Fall, dass
der Virus bereits auf dem Rechner ist, muss ein Fachmann
eingeschaltet werden, da die Schadsoftware von den meisten gängigen
Antivirenprogrammen nicht erkannt und eliminiert werden kann. Es wäre
nicht das erste Mal, dass Kriminelle auf diese Weise sensible Daten
ausspähen wollen. Auch eine Verschlüsselung von Dateien ist denkbar,
um diese erst gegen eine Geldzahlung wieder frei zugängig für den
Besitzer zu machen. Davon ist aber abzuraten. Die Berliner Polizei
empfiehlt auf ihrer Homepage stattdessen, Anzeige gegen den oder die
Täter zu erstatten.
Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, stellt klar: "Es ist
den Behörden gar nicht gestattet, Anhörungsbögen oder
Bußgeldbescheide via Mail zu verschicken. Das geschieht noch immer
analog. Ganz abgesehen davon besitzt die Bußgeldstelle nicht die
Mailadressen eines jeden Fahrers." Wohl aber kann man einen echten
Bußgeldbescheid online bei Geblitzt.de einreichen, damit "jeder eine
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Vorwürfe berechtigt sind. Tätig werden wir bei Tempo- und
Rotlichtverstößen sowie bei Abstands- und Handyvergehen. Wer vorab
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unserer Website und unserem YouTube-Kanal informieren", so Ginhold
weiter.
Um ihre Ziele zu erreichen, arbeitet die Coduka eng zusammen mit
zwei großen Anwaltskanzleien, deren Anwälte für Verkehrsrecht
bundesweit vertreten sind. Die Zahlen sprechen für sich. Täglich
erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der
betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die
Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das
kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer
selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des
Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
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