18.03.2019 09:00 | ACE Auto Club Europa | Auto / Verkehr
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Falsches Knöllchen, fehlerhafter Blitzer oder Unfallflucht - Rechte und Pflichten bei falschen Anschuldigungen im Straßenverkehr
Berlin (ots) - Wer sich an die Verkehrsregeln hält, muss weder
Bußgeldbescheide noch Punkte in Flensburg oder den Führerscheinentzug
fürchten - so die Theorie. In der Praxis kommen Falschanschuldigungen
im Straßenverkehr vor: ob durch fehlerhafte Technik, übereifrige
Ordnungshüter oder bloße Missverständnisse. Der ACE, Deutschlands
zweitgrößter Autoclub, informiert, wie Verkehrsteilnehmer ihr Recht
im Straßenverkehr geltend machen und gegen Falschanzeigen vorgehen
können.
Strafzettel - trotz korrekten Parkens
Parkuhr korrekt eingestellt, Parkticket ordnungsgemäß gelöst und
trotzdem einen Strafzettel kassiert? Nun lässt man am besten
Beweismittel für sich sprechen: Fotos und Zeugen können helfen, gegen
die unbegründete Zahlungsaufforderung vorzugehen. Wichtig ist, den
Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des "Knöllchens"
einzulegen. Aber Achtung: Viele Rechtschutzversicherer übernehmen die
Kosten nicht, wenn ein Verstoß im ruhenden Verkehr begangen worden
sein soll. Bereits vor Vertragsabschluss sollte die
Versicherungspolice daraufhin geprüft werden.
Geblitzt - ohne Geschwindigkeitsüberschreitung
Zeigt das Blitzerfoto ein fremdes Fahrzeug oder einen anderen
Fahrer, ist der Fall klar: Jetzt heißt es, zügig Einspruch einlegen.
Wer tatsächlich hinterm Steuer saß, aber zu Unrecht geblitzt wurde,
kann dem ebenso widersprechen, sobald der Bußgeldbescheid vorliegt.
Ist dieser noch unterwegs und der Beschuldigte abwesend, sollten
Betroffene dafür sorgen, dass der Briefkasten regelmäßig geleert
wird. Denn auch hier muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung
reagiert werden.
Unfallflucht - Schweigerecht nutzen
Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort,
beispielsweise nach einem angeblichen "Parkrempler", kann nicht nur
eine Geldstrafe, sondern gar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei
Jahren bedeuten. Wichtigster Grundsatz als Beschuldigter ist:
Betroffene sollten keine Aussagen treffen und von ihrem Schweigerecht
Gebrauch machen. Zudem sollte sich der Verkehrsteilnehmer anwaltliche
Unterstützung suchen.
Verkehrsrechtsschutz - Schutz vor hohen Kosten
Schuldig oder nicht, spätestens wenn Punkte in Flensburg oder gar
der Führerschein auf dem Spiel stehen, empfiehlt der ACE Betroffenen,
einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt vor hohen Anwalts- und
Prozesskosten vor allem bei langwierigen Verfahren. Juristische
"erste Hilfe" per Telefon erhalten ACE-Mitglieder kostenlos.
Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht:
https://www.ace.de/ratgeber/verkehrsrecht/
Pressekontakt:
ACE Pressestelle Berlin, Romy Mothes, Märkisches Ufer 28,
10179 Berlin, Tel.: 030 278 725-24, Mail: presse@ace.de
Original-Content von: ACE Auto Club Europa, übermittelt durch news aktuell
Bußgeldbescheide noch Punkte in Flensburg oder den Führerscheinentzug
fürchten - so die Theorie. In der Praxis kommen Falschanschuldigungen
im Straßenverkehr vor: ob durch fehlerhafte Technik, übereifrige
Ordnungshüter oder bloße Missverständnisse. Der ACE, Deutschlands
zweitgrößter Autoclub, informiert, wie Verkehrsteilnehmer ihr Recht
im Straßenverkehr geltend machen und gegen Falschanzeigen vorgehen
können.
Strafzettel - trotz korrekten Parkens
Parkuhr korrekt eingestellt, Parkticket ordnungsgemäß gelöst und
trotzdem einen Strafzettel kassiert? Nun lässt man am besten
Beweismittel für sich sprechen: Fotos und Zeugen können helfen, gegen
die unbegründete Zahlungsaufforderung vorzugehen. Wichtig ist, den
Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des "Knöllchens"
einzulegen. Aber Achtung: Viele Rechtschutzversicherer übernehmen die
Kosten nicht, wenn ein Verstoß im ruhenden Verkehr begangen worden
sein soll. Bereits vor Vertragsabschluss sollte die
Versicherungspolice daraufhin geprüft werden.
Geblitzt - ohne Geschwindigkeitsüberschreitung
Zeigt das Blitzerfoto ein fremdes Fahrzeug oder einen anderen
Fahrer, ist der Fall klar: Jetzt heißt es, zügig Einspruch einlegen.
Wer tatsächlich hinterm Steuer saß, aber zu Unrecht geblitzt wurde,
kann dem ebenso widersprechen, sobald der Bußgeldbescheid vorliegt.
Ist dieser noch unterwegs und der Beschuldigte abwesend, sollten
Betroffene dafür sorgen, dass der Briefkasten regelmäßig geleert
wird. Denn auch hier muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung
reagiert werden.
Unfallflucht - Schweigerecht nutzen
Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort,
beispielsweise nach einem angeblichen "Parkrempler", kann nicht nur
eine Geldstrafe, sondern gar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei
Jahren bedeuten. Wichtigster Grundsatz als Beschuldigter ist:
Betroffene sollten keine Aussagen treffen und von ihrem Schweigerecht
Gebrauch machen. Zudem sollte sich der Verkehrsteilnehmer anwaltliche
Unterstützung suchen.
Verkehrsrechtsschutz - Schutz vor hohen Kosten
Schuldig oder nicht, spätestens wenn Punkte in Flensburg oder gar
der Führerschein auf dem Spiel stehen, empfiehlt der ACE Betroffenen,
einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt vor hohen Anwalts- und
Prozesskosten vor allem bei langwierigen Verfahren. Juristische
"erste Hilfe" per Telefon erhalten ACE-Mitglieder kostenlos.
Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht:
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10179 Berlin, Tel.: 030 278 725-24, Mail: presse@ace.de
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Schlagwörter
Verkehr , Verkehrsrecht , Versicherung , Rechtsprechung , Ratgeber , Justiz , Auto , Auto / Verkehr , Panorama ,
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