24.10.2018 13:03 | mzs Rechtsanwälte | Auto / Verkehr
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Fällt der Kredit, kann der Schummeldiesel zurück zum Händler / Der Widerruf des Kreditvertrages als lukrative Rückgabe-Chance
Düsseldorf (ots) - Fahrverbote, Abgasskandal, Wertminderung -
viele Eigentümer von Schummeldieseln der Marken Volkswagen, SEAT,
Skoda oder auch Audi stellen sich derzeit die Frage, wie sie sich
möglichst kostengünstig von ihrem mangelbehafteten PKW trennen
können.
Zumal äußerst ungewiss ist, wie sich der Fall Volkswagen
weiterentwickelt und welchen Status Dieselfahrzeuge in Zukunft haben
werden.
Sehr gute Chancen auf eine wirtschaftlich lukrative Rückgabe des
Schummeldiesels haben die Eigentümer, die den PKW-Erwerb über einen
Kredit finanziert haben. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht, und die mzs Rechtsanwälte vertreten inzwischen
über hundert Autokreditnehmer und helfen mit einem juristischen
Kniff: dem Widerruf des Kreditvertrages.
"Wir unterstützen den Mandanten dabei, seinen Kreditvertrag zu
widerrufen und bringen dadurch auch den Kaufvertrag über das Auto zu
Fall - mitunter muss für die Nutzung des Fahrzeuges nicht einmal eine
Entschädigung gezahlt werden", erklärt Dr. Thomas Meschede.
Wie funktioniert der juristische Kniff?
Durch den Widerruf des Kreditvertrages bringt man gleichzeitig
auch den Kaufvertrag für den Pkw zum Fall, denn beide Geschäfte sind
ein so genanntes Verbundgeschäft. Die Folge des Widerrufs eines
Verbundgeschäftes ist die gleichzeitige Abwicklung beider Verträge.
Das lohnt sich, denn der Darlehensnehmer bekommt seine Zins- und
Tilgungszahlung sowie seine Anzahlung zurück und kann den PKW an die
Bank übertragen. Umstritten ist - heute noch - ob und inwiefern er
eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des PKW schuldet. Die
Gerichte urteilen hier unterschiedlich. "Nicht selten lohnt es sich
auch trotz der zu zahlenden Nutzungsentschädigung den Vertrag zu
widerrufen, denn in vielen Fällen endet der Widerruf für den
Verbraucher dennoch mit einem finanziellen Plus", betont Dr.
Meschede seine Erfahrungswerte.
Wirtschaftlich besonders interessant sind Verträge, die ab dem
13.06.2014 abgeschlossen wurden. Hier gilt nach einer
verbraucherfreundlichen Rechtsansicht eine besonders günstige
Rechtslage, bei der der Verbraucher weder Nutzungsersatz für die
gefahrenen Kilometer noch Wertersatz für etwaige Schäden am Fahrzeug
leisten muss.
Für wen ist der Widerruf möglich?
Der Widerruf des Kreditvertrages ist immer dann möglich, wenn von
der Bank fehlerhafte Angaben gemacht wurden oder relevante und
entscheidende Angaben fehlen - sei es im Kreditvertrag selbst oder in
der Widerrufsbelehrung. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden,
dass der Verbraucher für diesen Fall das Recht erhält, den
Kreditvertrag auf ewig zu widerrufen.
Die Chance auf ewigen Widerruf bieten Verträge, die ab Juni 2010
geschlossen wurden.
Allerdings gilt: Bei noch laufenden Darlehen sind die
Erfolgsaussichten eines Widerrufs im Regelfall deutlich höher. "Ob
ein Vertrag widerruflich ist, lässt sich von uns im Regelfall sehr
schnell prüfen", bietet Dr. Thomas Meschede an.
Welche Banken haben fehlerhafte Kreditverträge?
Besonders betroffen ist derzeit die Volkswagen Bank mit ihren
Zweigniederlassungen (Audi Bank, SEAT Bank oder Skoda Bank). Hierzu
liegen auch schon diverse Urteile vor.
Auch betroffen sind allerdings viele weitere Banken - insbesondere
auch Banken, die keine Schummeldiesel finanziert haben. Hierzu
gehören beispielsweise die Santander Bank, die Mercedes Bank, die
Ford Bank oder die Renault Bank.
Was sind typische Fehler, die einen Widerruf möglich machen?
Typische Fehler in Kreditverträgen sind beispielsweise das Fehlen
von Angaben dazu, wann und unter welchen Voraussetzungen der
Kreditnehmer den Vertrag kündigen darf.
Häufig sind auch Fehler im Zusammenhang mit der Darstellung der
Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer
vorzeitigen Ablöse des Darlehens oder auch widersprüchliche Angaben
zu einer möglichen Wertersatzpflicht des Darlehensnehmers. In einer
Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist beispielweise die
VW-Bank wegen derartiger Fehler inzwischen dazu verurteilt worden den
Kreditvertrag rückabzuwickeln.
"Aus unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich wissen wir,
dass nicht nur die Volkswagen Bank, sondern auch viele andere Banken
betroffen sind und teilweise sehr gravierende Fehler in ihren
Kreditverträgen gemacht haben", weiß Dr. Meschede.
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Die Kostenübernahme einer anwaltlichen Unterstützung durch die
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist bei Altverträgen meist
unproblematisch. Entscheidend ist das Vorhandensein einer
Versicherung zum Zeitpunkt des Widerrufs des Vertrages.
Neuversicherungen haben mitunter eine Ausschlussklausel in ihre
Bedingungen eingebaut, um Fälle dieser Art in Zukunft auszuschließen.
"Unserer Kanzlei ist es allerdings bereits mehrfach gelungen,
derartige Ausschlussklauseln vor Gericht als unwirksam zu Fall zu
bringen", schränkt Dr. Meschede die Gültigkeit solcher
Ausschlussklauseln ein.
Auf der Webseite https://www.autokredit-widerruf.net beantwortet
die Kanzlei die wichtigsten Fragen zum Thema "Widerruf des
Autokredits".
Pressekontakt:
Dr. Thomas Meschede
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
______________________________________
mzs
Rechtsanwälte
Goethestraße 8-10
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 69002 0
Durchwahl: +49 (0) 211 69002 68
Telefax: +49 (0) 211 69002 91
E-Mail: meschede@mzs-recht.de
web: www.mzs-recht.de
Original-Content von: mzs Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
viele Eigentümer von Schummeldieseln der Marken Volkswagen, SEAT,
Skoda oder auch Audi stellen sich derzeit die Frage, wie sie sich
möglichst kostengünstig von ihrem mangelbehafteten PKW trennen
können.
Zumal äußerst ungewiss ist, wie sich der Fall Volkswagen
weiterentwickelt und welchen Status Dieselfahrzeuge in Zukunft haben
werden.
Sehr gute Chancen auf eine wirtschaftlich lukrative Rückgabe des
Schummeldiesels haben die Eigentümer, die den PKW-Erwerb über einen
Kredit finanziert haben. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht, und die mzs Rechtsanwälte vertreten inzwischen
über hundert Autokreditnehmer und helfen mit einem juristischen
Kniff: dem Widerruf des Kreditvertrages.
"Wir unterstützen den Mandanten dabei, seinen Kreditvertrag zu
widerrufen und bringen dadurch auch den Kaufvertrag über das Auto zu
Fall - mitunter muss für die Nutzung des Fahrzeuges nicht einmal eine
Entschädigung gezahlt werden", erklärt Dr. Thomas Meschede.
Wie funktioniert der juristische Kniff?
Durch den Widerruf des Kreditvertrages bringt man gleichzeitig
auch den Kaufvertrag für den Pkw zum Fall, denn beide Geschäfte sind
ein so genanntes Verbundgeschäft. Die Folge des Widerrufs eines
Verbundgeschäftes ist die gleichzeitige Abwicklung beider Verträge.
Das lohnt sich, denn der Darlehensnehmer bekommt seine Zins- und
Tilgungszahlung sowie seine Anzahlung zurück und kann den PKW an die
Bank übertragen. Umstritten ist - heute noch - ob und inwiefern er
eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des PKW schuldet. Die
Gerichte urteilen hier unterschiedlich. "Nicht selten lohnt es sich
auch trotz der zu zahlenden Nutzungsentschädigung den Vertrag zu
widerrufen, denn in vielen Fällen endet der Widerruf für den
Verbraucher dennoch mit einem finanziellen Plus", betont Dr.
Meschede seine Erfahrungswerte.
Wirtschaftlich besonders interessant sind Verträge, die ab dem
13.06.2014 abgeschlossen wurden. Hier gilt nach einer
verbraucherfreundlichen Rechtsansicht eine besonders günstige
Rechtslage, bei der der Verbraucher weder Nutzungsersatz für die
gefahrenen Kilometer noch Wertersatz für etwaige Schäden am Fahrzeug
leisten muss.
Für wen ist der Widerruf möglich?
Der Widerruf des Kreditvertrages ist immer dann möglich, wenn von
der Bank fehlerhafte Angaben gemacht wurden oder relevante und
entscheidende Angaben fehlen - sei es im Kreditvertrag selbst oder in
der Widerrufsbelehrung. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden,
dass der Verbraucher für diesen Fall das Recht erhält, den
Kreditvertrag auf ewig zu widerrufen.
Die Chance auf ewigen Widerruf bieten Verträge, die ab Juni 2010
geschlossen wurden.
Allerdings gilt: Bei noch laufenden Darlehen sind die
Erfolgsaussichten eines Widerrufs im Regelfall deutlich höher. "Ob
ein Vertrag widerruflich ist, lässt sich von uns im Regelfall sehr
schnell prüfen", bietet Dr. Thomas Meschede an.
Welche Banken haben fehlerhafte Kreditverträge?
Besonders betroffen ist derzeit die Volkswagen Bank mit ihren
Zweigniederlassungen (Audi Bank, SEAT Bank oder Skoda Bank). Hierzu
liegen auch schon diverse Urteile vor.
Auch betroffen sind allerdings viele weitere Banken - insbesondere
auch Banken, die keine Schummeldiesel finanziert haben. Hierzu
gehören beispielsweise die Santander Bank, die Mercedes Bank, die
Ford Bank oder die Renault Bank.
Was sind typische Fehler, die einen Widerruf möglich machen?
Typische Fehler in Kreditverträgen sind beispielsweise das Fehlen
von Angaben dazu, wann und unter welchen Voraussetzungen der
Kreditnehmer den Vertrag kündigen darf.
Häufig sind auch Fehler im Zusammenhang mit der Darstellung der
Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer
vorzeitigen Ablöse des Darlehens oder auch widersprüchliche Angaben
zu einer möglichen Wertersatzpflicht des Darlehensnehmers. In einer
Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist beispielweise die
VW-Bank wegen derartiger Fehler inzwischen dazu verurteilt worden den
Kreditvertrag rückabzuwickeln.
"Aus unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich wissen wir,
dass nicht nur die Volkswagen Bank, sondern auch viele andere Banken
betroffen sind und teilweise sehr gravierende Fehler in ihren
Kreditverträgen gemacht haben", weiß Dr. Meschede.
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Die Kostenübernahme einer anwaltlichen Unterstützung durch die
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist bei Altverträgen meist
unproblematisch. Entscheidend ist das Vorhandensein einer
Versicherung zum Zeitpunkt des Widerrufs des Vertrages.
Neuversicherungen haben mitunter eine Ausschlussklausel in ihre
Bedingungen eingebaut, um Fälle dieser Art in Zukunft auszuschließen.
"Unserer Kanzlei ist es allerdings bereits mehrfach gelungen,
derartige Ausschlussklauseln vor Gericht als unwirksam zu Fall zu
bringen", schränkt Dr. Meschede die Gültigkeit solcher
Ausschlussklauseln ein.
Auf der Webseite https://www.autokredit-widerruf.net beantwortet
die Kanzlei die wichtigsten Fragen zum Thema "Widerruf des
Autokredits".
Pressekontakt:
Dr. Thomas Meschede
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
______________________________________
mzs
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Goethestraße 8-10
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 69002 0
Durchwahl: +49 (0) 211 69002 68
Telefax: +49 (0) 211 69002 91
E-Mail: meschede@mzs-recht.de
web: www.mzs-recht.de
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Schlagwörter
Rückgabe , Kreditvertrag , Fahrverbot , Diesel , Abgasskandal , Rechtsprechung , Verbraucher , Auto , Banken , Auto / Verkehr , Wirtschaft ,
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