17.10.2019 10:49 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr
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Erstes positives Urteil vom OLG Naumburg im Abgasskandal - Gericht stellt sich auf Verbraucherseite
Bremen (ots) - Das Oberlandesgericht Naumburg hat VW im
Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (AZ. 7 U
24/19). Damit stellt sich auch die Gerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt
im VW Abgasskandal hinter die Verbraucher. In erster Instanz war die
Klage durch das Landgericht Magdeburg noch abgelehnt worden, doch das
OLG Naumburg gab dem von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger nun
Recht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der VW Tiguan des Klägers
über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte und VW ihn damit
vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Der Kläger hatte das
Fahrzeug im Frühjahr 2014 als Gebrauchtfahrzeug erworben. VW vertrat
im Verfahren die Ansicht, dass Halter von Gebrauchtwagen kein Schaden
entstanden sei. Man habe den Kunden nicht täuschen können, da man
selbst gar nicht an den Vertragsverhandlungen beteiligt gewesen sei.
Dies sah das Gericht jedoch anders. Die schädigende Handlung liege in
dem Inverkehrbringen des mit dem Motor EA 189 versehenen Fahrzeugs.
Das Gericht ging darauf ein, dass VW mit Aufspielen des
Software-Updates ein Thermofenster in dem streitgegenständlichen
Fahrzeug installiert hat, wie der Autobauer selbst zugibt. Auf die
Frage, ob dieses Thermofenster ebenfalls eine unzulässige
Abschalteinrichtung sei, ging das Gericht jedoch nicht ein.
Ausschlaggebend für die Entscheidung zugunsten des Klägers sei
lediglich der Zeitpunkt des Kaufes und damit die ursprünglich
vorhandene unzulässige Abschalteinrichtung gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum
Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Das Verfahren reiht sich damit in
eine ganze Reihe von ähnlichen Abgasskandal-Verfahren ein, die dem
BGH bereits vorliegen. Es bleibt abzuwarten, wie dieser letztendlich
insbesondere bezüglich einer möglicherweise anzurechnenden
Nutzungswertentschädigung und zu zahlender deliktischer Zinsen
entscheiden wird. Umso mehr, da nun bekannt wurde, dass VW mit dem
Update nur eine unzulässige Abschalteinrichtung mit dem Thermofenster
ersetzt hat - laut mehrerer Gerichte ebenfalls eine unzulässige
Abschalteinrichtung.
"Das Oberlandesgericht Naumburg reiht sich damit in eine Phalanx
von Oberlandesgerichten ein, die die Volkswagen AG wegen des
Dieselskandals verurteilt haben. Die Chancen auf Schadensersatz
standen für die Kunden nie besser als heute", macht Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte betroffenen Autofahrern Mut.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (AZ. 7 U
24/19). Damit stellt sich auch die Gerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt
im VW Abgasskandal hinter die Verbraucher. In erster Instanz war die
Klage durch das Landgericht Magdeburg noch abgelehnt worden, doch das
OLG Naumburg gab dem von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger nun
Recht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der VW Tiguan des Klägers
über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte und VW ihn damit
vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Der Kläger hatte das
Fahrzeug im Frühjahr 2014 als Gebrauchtfahrzeug erworben. VW vertrat
im Verfahren die Ansicht, dass Halter von Gebrauchtwagen kein Schaden
entstanden sei. Man habe den Kunden nicht täuschen können, da man
selbst gar nicht an den Vertragsverhandlungen beteiligt gewesen sei.
Dies sah das Gericht jedoch anders. Die schädigende Handlung liege in
dem Inverkehrbringen des mit dem Motor EA 189 versehenen Fahrzeugs.
Das Gericht ging darauf ein, dass VW mit Aufspielen des
Software-Updates ein Thermofenster in dem streitgegenständlichen
Fahrzeug installiert hat, wie der Autobauer selbst zugibt. Auf die
Frage, ob dieses Thermofenster ebenfalls eine unzulässige
Abschalteinrichtung sei, ging das Gericht jedoch nicht ein.
Ausschlaggebend für die Entscheidung zugunsten des Klägers sei
lediglich der Zeitpunkt des Kaufes und damit die ursprünglich
vorhandene unzulässige Abschalteinrichtung gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum
Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Das Verfahren reiht sich damit in
eine ganze Reihe von ähnlichen Abgasskandal-Verfahren ein, die dem
BGH bereits vorliegen. Es bleibt abzuwarten, wie dieser letztendlich
insbesondere bezüglich einer möglicherweise anzurechnenden
Nutzungswertentschädigung und zu zahlender deliktischer Zinsen
entscheiden wird. Umso mehr, da nun bekannt wurde, dass VW mit dem
Update nur eine unzulässige Abschalteinrichtung mit dem Thermofenster
ersetzt hat - laut mehrerer Gerichte ebenfalls eine unzulässige
Abschalteinrichtung.
"Das Oberlandesgericht Naumburg reiht sich damit in eine Phalanx
von Oberlandesgerichten ein, die die Volkswagen AG wegen des
Dieselskandals verurteilt haben. Die Chancen auf Schadensersatz
standen für die Kunden nie besser als heute", macht Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte betroffenen Autofahrern Mut.
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RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
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