05.12.2019 11:51 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr
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Durchsuchung bei Volkswagen wegen des EA288-Motors - Anwalt Hahn "Neue Klagewelle kommt auf VW zu"
Hamburg (ots) - Der EA288-Motor von Volkswagen AG gerät zunehmend ins Visier der
Ermittler. Am 03. Dezember durchsuchte die Staatsanwaltschaft Braunschweig die
Geschäftsräume von VW in Wolfsburg. Laut einem VW-Sprecher ging es bei den
Ermittlungen um den Motor EA288 - dem Nachfolgemodell des in Verruf geratenen
EA189.
Auch dieser Motor steht in Verdacht, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung
versehen zu sein. Dies belegen interne Dokumente, in denen von einer
Zykluserkennung und einer Dosierstrategie innerhalb und außerhalb des Zyklus die
Rede ist. Zudem erfolgte im April dieses Jahres bereits ein erster Rückruf für
Diesel mit dem Motor EA288. Betroffen waren fast 200.000 T6 Fahrzeuge, die laut
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aufgrund einer Konformitätsabweichung ein
Software-Update erhalten sollten.
VW hatte mehrfach betont, dass in den neuen Euro 6-Motoren keine unzulässige
Abschalteinrichtung verbaut sei. Doch die Rückrufe, Ermittlungen und internen
Dokumente sprechen eine andere Sprache. Deswegen ist nach Auffassung des
Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte davon auszugehen, dass
eine neue Klagewelle wegen des EA 288-Motors auf VW zukommen wird.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als
5.000 Geschädigte. Viele Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen
Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die
Kläger erhalten dann den gezahlten Kaufpreis erstattet und geben ihr
manipuliertes Fahrzeug an den Hersteller zurück. Ob sie sich für gefahrene
Kilometer einen gewissen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen müssen, ist streitig.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4459641
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Ermittler. Am 03. Dezember durchsuchte die Staatsanwaltschaft Braunschweig die
Geschäftsräume von VW in Wolfsburg. Laut einem VW-Sprecher ging es bei den
Ermittlungen um den Motor EA288 - dem Nachfolgemodell des in Verruf geratenen
EA189.
Auch dieser Motor steht in Verdacht, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung
versehen zu sein. Dies belegen interne Dokumente, in denen von einer
Zykluserkennung und einer Dosierstrategie innerhalb und außerhalb des Zyklus die
Rede ist. Zudem erfolgte im April dieses Jahres bereits ein erster Rückruf für
Diesel mit dem Motor EA288. Betroffen waren fast 200.000 T6 Fahrzeuge, die laut
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aufgrund einer Konformitätsabweichung ein
Software-Update erhalten sollten.
VW hatte mehrfach betont, dass in den neuen Euro 6-Motoren keine unzulässige
Abschalteinrichtung verbaut sei. Doch die Rückrufe, Ermittlungen und internen
Dokumente sprechen eine andere Sprache. Deswegen ist nach Auffassung des
Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte davon auszugehen, dass
eine neue Klagewelle wegen des EA 288-Motors auf VW zukommen wird.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als
5.000 Geschädigte. Viele Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen
Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die
Kläger erhalten dann den gezahlten Kaufpreis erstattet und geben ihr
manipuliertes Fahrzeug an den Hersteller zurück. Ob sie sich für gefahrene
Kilometer einen gewissen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen müssen, ist streitig.
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Schlagwörter
Auto , Rechtsprechung ,
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