12.12.2018 12:14 | CODUKA GmbH | Auto / Verkehr
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Bußgeldvorwürfe anfechtbar: Blitzer messen falsch bei LED-Scheinwerfern (FOTO)
Foto: obs/CODUKA GmbH/k.A.
Bußgeldvorwürfe anfechtbar: Blitzer messen falsch bei LED-Scheinwerfern / LED-Taglicht / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/113055 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/CODUKA GmbH/k.A."
Berlin (ots) -
Zu Unrecht geblitzt? Messanlagen vom Typ "ES 3.0" sollen ungenaue
Werte liefern, wenn sie Autos mit LED-Scheinwerfern ins Visier
nehmen. Laut "AutoBild" wurden bereist Verfahren eingestellt und
Geldbußen reduziert. Betroffene können sich mit ihrem Bußgeldbescheid
an die Berliner Coduka GmbH wenden. Das marktführende Legal Tech
Unternehmen lässt Vorwürfe über seinen Service Geblitzt.de kostenfrei
prüfen.
An die 700 mobile und stationäre Blitzer dieser Art sind
hierzulande im Einsatz. Es dürften also zahlreiche Verkehrsteilnehmer
involviert sein. Und wie genau stellt sich die Problematik dar? Um
korrekt zu messen, muss die Helligkeit stets gleich bleiben. Das ist
bei LED-Scheinwerfern nicht der Fall, denn hier wird das Licht in
kurzen Intervallen immer wieder an- und ausgeschaltet.
Als Geschäftsführer der Coduka weiß Jan Ginhold: "Gerade in der
dunklen Jahreszeit tritt dieses Problem häufiger zu Tage, da viele
Fahrer aus Sicherheitsgründen die Tagfahrlicht-LEDs eingeschaltet
haben. Werden Sie dabei von einem "ES 3.0" geblitzt, können die
ermittelten Daten durchaus Grundlage für eine erfolgreiche Anfechtung
der Vorwürfe sein."
Auch wenn der Hersteller die Problematik von sich weist, steht die
Einsatztauglichkeit des "ES 3.0" auf dem Prüfstand. Als der Blitzer
2006 zuglassen wurde, gab es nämlich noch gar keine Serienfahrzeuge
mit gepulstem LED-Licht. "Hier müssen die Gerichte im Einzelfall
prüfen, ob mögliche Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und
Fahrverbote rechtens sind", so Ginhold weiter.
Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng
zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren
Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können
sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut
von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die
Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die
Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit
leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von
Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 620
E-Mail: presse@coduka.de
Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell
Zu Unrecht geblitzt? Messanlagen vom Typ "ES 3.0" sollen ungenaue
Werte liefern, wenn sie Autos mit LED-Scheinwerfern ins Visier
nehmen. Laut "AutoBild" wurden bereist Verfahren eingestellt und
Geldbußen reduziert. Betroffene können sich mit ihrem Bußgeldbescheid
an die Berliner Coduka GmbH wenden. Das marktführende Legal Tech
Unternehmen lässt Vorwürfe über seinen Service Geblitzt.de kostenfrei
prüfen.
An die 700 mobile und stationäre Blitzer dieser Art sind
hierzulande im Einsatz. Es dürften also zahlreiche Verkehrsteilnehmer
involviert sein. Und wie genau stellt sich die Problematik dar? Um
korrekt zu messen, muss die Helligkeit stets gleich bleiben. Das ist
bei LED-Scheinwerfern nicht der Fall, denn hier wird das Licht in
kurzen Intervallen immer wieder an- und ausgeschaltet.
Als Geschäftsführer der Coduka weiß Jan Ginhold: "Gerade in der
dunklen Jahreszeit tritt dieses Problem häufiger zu Tage, da viele
Fahrer aus Sicherheitsgründen die Tagfahrlicht-LEDs eingeschaltet
haben. Werden Sie dabei von einem "ES 3.0" geblitzt, können die
ermittelten Daten durchaus Grundlage für eine erfolgreiche Anfechtung
der Vorwürfe sein."
Auch wenn der Hersteller die Problematik von sich weist, steht die
Einsatztauglichkeit des "ES 3.0" auf dem Prüfstand. Als der Blitzer
2006 zuglassen wurde, gab es nämlich noch gar keine Serienfahrzeuge
mit gepulstem LED-Licht. "Hier müssen die Gerichte im Einzelfall
prüfen, ob mögliche Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und
Fahrverbote rechtens sind", so Ginhold weiter.
Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng
zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren
Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können
sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut
von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die
Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die
Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit
leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von
Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 620
E-Mail: presse@coduka.de
Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Verkehr , ES 3.0 , Rechtsprechung , Ratgeber , LED-Scheinwerfer , Bußgeldbescheid , Auto , Bild , Blitzer , Auto / Verkehr ,
Das könnte Sie auch interessieren
Neue Ausgabe der "Militärgeschichte. Zeitschrift für historische Bildung": Widerstand und Demokratie
Potsdam (ots) - Die neue Ausgabe 2/2024 der Zeitschrift "Militärgeschichte" widmet sich im Schwerpunkt dem 20. Juli 1944 und dem langen Weg zur deutschen Demokratie, der mit dem Erlass des Grundgese...Artikel lesenRWE plant Gaskraftwerke in NRW und im Süden Deutschlands
Essen (ots) - Für den Bau mehrerer wasserstofffähiger Gaskraftwerke hat der Essener Energiekonzern RWE Standorte in Nordrhein-Westfalen und im Süden Deutschlands im Blick. "Infrage kommen vor allem ...Artikel lesenLandkreistagspräsident Sager widerspricht Innenministerin Faeser: "Keine Trendwende bei Flüchtlingszahlen absehbar" / Integration von Migranten "nicht mehr möglich"
Osnabrück (ots) - Deutschlands Landkreise haben trotz zuletzt rückläufiger Asylbewerberzahlen und dem EU-Beschluss zu Flüchtlingslagern an den Außengrenzen vor einer Verschärfung der Migrationskrise...Artikel lesenLandkreise fordern schnelle Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber / DLT-Präsident Sager: "Wichtiges Signal darf nicht verpuffen" - Allerdings keine abschreckende Wirkung erwartet
Osnabrück (ots) - Nach dem Bundestagsbeschluss zur Bezahlkarte für Asylbewerber haben Deutschlands Landkreise eine schnellstmögliche Einführung gefordert. "Für die Landkreise ist die Geldkarte ein w...Artikel lesenLandkreise wollen keine Flüchtlinge aus der Ukraine mehr aufnehmen / DLT-Präsident Sager: Regierung sollte mit Polen, Brüssel und Kiew über andere sichere Orte sprechen
Osnabrück (ots) - Die Landkreise wollen keine Flüchtlinge aus der Ukraine mehr aufnehmen. "Wir stellen bei aller wichtigen Solidarität mit der Ukraine die Frage, ob so viele Menschen aus dem von Rus...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Das Erste: "Und wenn das fünfte Lichtlein brennt" (AT): Weihnachtliche Komödie mit Henning Baum, Elena Uhlig, Meike Droste, Michael Lott, Max von Pufendorf, Daniel Donskoy, Tim Kalkhof u.v.m. im Dreh (FOTO)
- Einzigartiges Quiz-Tainment am Vorabend: Ruth Moschner und Steven Gätjen moderieren neue Quiz-Shows in SAT.1 (FOTO)