14.07.2022 09:22 | VON RUEDEN | Auto / Verkehr
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Amtliches Schreiben: Kraftfahrt-Bundesamt vermutet unzulässige Abschalteinrichtung in Fiat-Motoren
Berlin (ots) -
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in einem amtlichen Schreiben erklärt, in zwei Diesel-Modellen des Herstellers Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen zu vermuten. Die Ergebnisse einer Abgas-Untersuchung des KBA lassen diesen Schluss zu. Das Landgericht Gießen hatte die Behörde in einem Fall, in dem der Fahrzeughalter von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertreten wird, um eine Auskunft gebeten.
Im Rahmen einer Untersuchungsreihe widmete sich das KBA den Diesel-Fahrzeugen Fiat Ducato 2.3l 96 kW der Abgasnorm Euro 5, Fiat Ducato 2.3l Multijet 110 der Abgasnorm Euro 6 LNT und Fiat Ducato 2.3l Multijet 130 der Abgasnorm Euro 6 mit SCR-System (AdBlue). Aufgrund der emissionsbezogenen Untersuchungsergebnisse ergab sich bei den ersten beiden Modellen der Verdacht auf das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen.
Die untersuchten Fiat-Modelle bilden die Basismodelle für zahlreiche Wohnmobile verschiedener Hersteller, die das Fahrzeug um Aufbauten und Ausstattung ergänzen. Da Fiat-Fahrzeuge eine beliebte Grundlage für Wohnmobile bilden, dürften entsprechend viele Camper unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten. Diese Fahrzeuge halten die gesetzlichen Grenzwerte für gesundheits- und umweltschädliche Stickoxide im Straßenverkehr nicht ein.
Das KBA hat die italienische Typengenehmigungsbehörde über die Untersuchung und die Ergebnisse informiert und ein Verfahren nach Art. 30 Absatz 3 Satz 1 der Richtlinie 2007/46/EG eingeleitet. Damit fordert das KBA die italienischen Behörden dazu auf, die Abgaswerte der Fiat-Wohnmobile erneut zu untersuchen. Da von den italienischen Behörden bisher keine Maßnahmen ergriffen wurden, hat das KBA die Europäische Kommission informiert und um Beilegung des Streitfalls gebeten.
Grundsätzlich bestätigt das KBA im Schreiben die Gültigkeit der EG-Typengenehmigung hinsichtlich der Emissionen für das repräsentativste Basisfahrzeug. Das bedeutet, dass die Fiat-Wohnmobile zunächst weiterhin für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die vom KBA vermuteten unzulässigen Abschalteinrichtungen in den Fiat-Modellen können jedoch zu einem Wertverlust der Fahrzeuge führen. Dieser fällt besonders bei den hochpreisigen Wohnmobilen stark ins Gewicht. Halter von Campern mit einem Dieselmotor von Fiat sollten sich daher anwaltlichen Rat suchen, um einen größeren Schaden abzuwenden. Gerichte verurteilen Fiat im Abgasskandal zunehmend zur Zahlung von Schadensersatz und Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs.
Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt Verbraucher im Abgasskandal gegen deutsche und internationale Fahrzeughersteller. In einer kostenlosen Erstberatung (https://www.rueden.de/lp/abgasskandal/onlinecheck/) prüft sie, ob ein Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und welche Erstattungsansprüche bestehen. Insgesamt berät und vertritt VON RUEDEN bundesweit mehr als 14.000 Mandanten im Dieselskandal.
Pressekontakt:
VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
info@rueden.de
https://www.rueden.de/
Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in einem amtlichen Schreiben erklärt, in zwei Diesel-Modellen des Herstellers Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen zu vermuten. Die Ergebnisse einer Abgas-Untersuchung des KBA lassen diesen Schluss zu. Das Landgericht Gießen hatte die Behörde in einem Fall, in dem der Fahrzeughalter von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertreten wird, um eine Auskunft gebeten.
Im Rahmen einer Untersuchungsreihe widmete sich das KBA den Diesel-Fahrzeugen Fiat Ducato 2.3l 96 kW der Abgasnorm Euro 5, Fiat Ducato 2.3l Multijet 110 der Abgasnorm Euro 6 LNT und Fiat Ducato 2.3l Multijet 130 der Abgasnorm Euro 6 mit SCR-System (AdBlue). Aufgrund der emissionsbezogenen Untersuchungsergebnisse ergab sich bei den ersten beiden Modellen der Verdacht auf das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen.
Die untersuchten Fiat-Modelle bilden die Basismodelle für zahlreiche Wohnmobile verschiedener Hersteller, die das Fahrzeug um Aufbauten und Ausstattung ergänzen. Da Fiat-Fahrzeuge eine beliebte Grundlage für Wohnmobile bilden, dürften entsprechend viele Camper unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten. Diese Fahrzeuge halten die gesetzlichen Grenzwerte für gesundheits- und umweltschädliche Stickoxide im Straßenverkehr nicht ein.
Das KBA hat die italienische Typengenehmigungsbehörde über die Untersuchung und die Ergebnisse informiert und ein Verfahren nach Art. 30 Absatz 3 Satz 1 der Richtlinie 2007/46/EG eingeleitet. Damit fordert das KBA die italienischen Behörden dazu auf, die Abgaswerte der Fiat-Wohnmobile erneut zu untersuchen. Da von den italienischen Behörden bisher keine Maßnahmen ergriffen wurden, hat das KBA die Europäische Kommission informiert und um Beilegung des Streitfalls gebeten.
Grundsätzlich bestätigt das KBA im Schreiben die Gültigkeit der EG-Typengenehmigung hinsichtlich der Emissionen für das repräsentativste Basisfahrzeug. Das bedeutet, dass die Fiat-Wohnmobile zunächst weiterhin für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die vom KBA vermuteten unzulässigen Abschalteinrichtungen in den Fiat-Modellen können jedoch zu einem Wertverlust der Fahrzeuge führen. Dieser fällt besonders bei den hochpreisigen Wohnmobilen stark ins Gewicht. Halter von Campern mit einem Dieselmotor von Fiat sollten sich daher anwaltlichen Rat suchen, um einen größeren Schaden abzuwenden. Gerichte verurteilen Fiat im Abgasskandal zunehmend zur Zahlung von Schadensersatz und Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs.
Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt Verbraucher im Abgasskandal gegen deutsche und internationale Fahrzeughersteller. In einer kostenlosen Erstberatung (https://www.rueden.de/lp/abgasskandal/onlinecheck/) prüft sie, ob ein Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und welche Erstattungsansprüche bestehen. Insgesamt berät und vertritt VON RUEDEN bundesweit mehr als 14.000 Mandanten im Dieselskandal.
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