23.11.2023 07:00 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Auto / Verkehr
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Abstimmung über Reform des Straßenverkehrsrechts: Deutsche Umwelthilfe fordert Bundesrat auf, sich für echte Mobilitätswende einzusetzen
Berlin (ots) -
- Am 24. November 2023 entscheidet Bundesrat über Reformen von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung
- Vom FDP-Verkehrsministerium vorgeschlagene Novelle der Straßenverkehrsordnung verhindert echte Mobilitätswende für weitere Jahre
- DUH fordert Länder auf, sich für mehr Handlungsspielraum der Kommunen bei Anordnung von Tempo 30, Fuß- und Radverkehrsmaßnahmen sowie Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung einzusetzen
Einen Tag vor der Abstimmung im Bundesrat über das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Bundesländer auf, sich für Veränderungen am StVO-Entwurf zugunsten der Mobilitätswende einzusetzen. Der Entwurf für die Straßenverkehrsordnung ist unzureichend und löst die angekündigten Verbesserungen für den Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und eine umwelt- und menschenfreundliche städtebauliche Entwicklung nicht ein. Im Gegenteil: Der motorisierte Individualverkehr erhält weiterhin Vorrang vor Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr und soll auch in Zukunft das Straßenbild in deutschen Kommunen bestimmen. Zudem ist der Entwurf an vielen Stellen unklar formuliert, sodass widersprüchliche Auslegungen und Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert sind. Die dringend notwendige Planungsbeschleunigung für Städte und Gemeinden wird die Novelle nicht bringen.
Verkehrsminister Wissing hat währenddessen bereits angekündigt, Änderungsvorschläge der Länder blockieren zu wollen und die Reform eher scheitern zu lassen, als konstruktiv zusammenzuarbeiten. Die DUH fordert daher vom Bundesrat, sich morgen gegen das Ministerium durchzusetzen und für mehr Handlungsspielräume für die Kommunen einzusetzen. Die Belange der Kommunen, die die StVO in der Praxis anwenden müssen, sind im bisherigen Verfahren ungehört geblieben.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das Bundesverkehrsministerium torpediert nicht nur auf Bundesebene bewusst den Klimaschutz, sondern hemmt mit der geplanten Straßenverkehrsrechtsreform gezielt die Handlungsspielräume der Kommunen. Darüber hinaus ist es nicht bereit, mit den Ländern oder irgendwem außerhalb der Autoindustrie gut zusammenzuarbeiten. Die geplante Reform ist eine schallende Ohrfeige für Kommunen, die wirklich eine Mobilitätswende wollen und steht dem notwendigen Paradigmenwechsel im Verkehr im Weg. Eine zukunftsgerichtete Novelle muss es den Kommunen erleichtern, Busse, Bahnen sowie den Rad- und Fußverkehr gegenüber klimaschädlichem Autoverkehr zu priorisieren. Außerdem muss Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts einfach eingeführt werden können. Morgen muss der Bundesrat die Verfehlungen der geplanten Reformen korrigieren."
Link:
Die Forderungen der DUH zur Reform der StVO finden Sie hier: https://l.duh.de/p231123
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.x.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe,
www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
- Am 24. November 2023 entscheidet Bundesrat über Reformen von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung
- Vom FDP-Verkehrsministerium vorgeschlagene Novelle der Straßenverkehrsordnung verhindert echte Mobilitätswende für weitere Jahre
- DUH fordert Länder auf, sich für mehr Handlungsspielraum der Kommunen bei Anordnung von Tempo 30, Fuß- und Radverkehrsmaßnahmen sowie Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung einzusetzen
Einen Tag vor der Abstimmung im Bundesrat über das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Bundesländer auf, sich für Veränderungen am StVO-Entwurf zugunsten der Mobilitätswende einzusetzen. Der Entwurf für die Straßenverkehrsordnung ist unzureichend und löst die angekündigten Verbesserungen für den Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und eine umwelt- und menschenfreundliche städtebauliche Entwicklung nicht ein. Im Gegenteil: Der motorisierte Individualverkehr erhält weiterhin Vorrang vor Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr und soll auch in Zukunft das Straßenbild in deutschen Kommunen bestimmen. Zudem ist der Entwurf an vielen Stellen unklar formuliert, sodass widersprüchliche Auslegungen und Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert sind. Die dringend notwendige Planungsbeschleunigung für Städte und Gemeinden wird die Novelle nicht bringen.
Verkehrsminister Wissing hat währenddessen bereits angekündigt, Änderungsvorschläge der Länder blockieren zu wollen und die Reform eher scheitern zu lassen, als konstruktiv zusammenzuarbeiten. Die DUH fordert daher vom Bundesrat, sich morgen gegen das Ministerium durchzusetzen und für mehr Handlungsspielräume für die Kommunen einzusetzen. Die Belange der Kommunen, die die StVO in der Praxis anwenden müssen, sind im bisherigen Verfahren ungehört geblieben.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das Bundesverkehrsministerium torpediert nicht nur auf Bundesebene bewusst den Klimaschutz, sondern hemmt mit der geplanten Straßenverkehrsrechtsreform gezielt die Handlungsspielräume der Kommunen. Darüber hinaus ist es nicht bereit, mit den Ländern oder irgendwem außerhalb der Autoindustrie gut zusammenzuarbeiten. Die geplante Reform ist eine schallende Ohrfeige für Kommunen, die wirklich eine Mobilitätswende wollen und steht dem notwendigen Paradigmenwechsel im Verkehr im Weg. Eine zukunftsgerichtete Novelle muss es den Kommunen erleichtern, Busse, Bahnen sowie den Rad- und Fußverkehr gegenüber klimaschädlichem Autoverkehr zu priorisieren. Außerdem muss Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts einfach eingeführt werden können. Morgen muss der Bundesrat die Verfehlungen der geplanten Reformen korrigieren."
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0171 3649170, resch@duh.de
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